Relativ unbemerkt

Unter der Überchrift “Pflichtangaben in geschäftlichen E-mails” schreibt die RAK

Zum 01.01.2007 ist das ”Gesetz über Elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)” vom 10.11.2006 in Kraft getreten.

Relativ unbemerkt wurden darin auch die Vorschriften der §§ 37a HGB, 35a GmbHG, 80 AktG geändert.

Es gelten nun auch für den E-Mail- und SMS-Verkehr durch den jeweils neu eingeführten Passus ”gleichviel welcher Form” die für kaufmännische Geschäftsbriefe geforderten Pflichtangaben….

Da merkt man, dass nicht jeder in den juristischen Blogs schmöcke…

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Themen: Beruf , Sms , Rak

Erschienen 7. Februar 2007 auf http://drms.de/keineSau.

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