Reisetester werden?
reisetester.com bietet traumhafte Aussichten:
Werden Sie jetzt Reisetester Sie wollen in die weite Ferne fliegen? Gratis in den teuersten 5-Sterne-Hotels logieren? Spaß & Abenteuer erleben? Das alles ist möglich, als Reisetester!
Klingt nett, oder? Wer hier allerdings an Gratisurlaub denkt, irrt sich. Ein Blick in die AGB - die natürlich erst angeklickt werden müssen - aber wer tut das schon, wo das Anmeldefor-mular doch schon (via e-mail-Daten) ausgefüllt ist und einen nur ein Klick von der Suche nach freien Testplätzen trennt:
§ 1 Erläuterungen des Angebots ... Mit der Anmeldung entsteht ein rechtskräftiges Vertragsverhältnis, welches den Kunden dazu berechtigt, für den Anbieter Hotels zu testen und anschließend zu bewerten. Um die Angebote der Hotels kennen zu lernen und um sich von den Angeboten der Hotels zu über-zeugen, erhält der Kunde Gutscheine für Übernachtungen in den teilnehmenden Hotels. Pro Jahr stehen dem Kunden drei Gutscheine mit jeweils drei Übernachtungen zur Verfügung. ... Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben der Hotels, ...
§ 3 Haftungsausschluss Die Haftung des Anbieters wird ausgeschlossen bei nicht grob fahrlässigen oder vorsätzlich verursachten Sach- und Vermögensschäden. Zudem übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass ein Vertrag zwischen einem Kunden und einem Vertragspartner (Hotel) zustande kommt. Der Anbieter ist lediglich für die Bereitstellung des Kontakts zwischen Vertragspart-ner und dem Kunden zuständig und gewährleistet nicht die Qualität, Verfügbarkeit oder Ak-tualität des Angebots. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Falschangaben der Vertragspartner entstehen. Der Anbieter haftet nicht dafür, dass in jedem Fall die in Aussicht gestellten Rabatte von den Vertragspartnern des Anbieters zur Verfügung gestellt werden. In Einzelfällen kann es zu Buchungsengpässen in einzelnen Hotels kommen, so dass der Kun-de dann auf ein anderes Hotel ausweichen muss. Der Anbieter tritt in diesem Fall nur als Vermittler zwischen Kunde und Vertragspartner auf.
§ 9 Kosten für die Nutzung Für die Nutzungsgebühr von 89 Euro pro Einzelperson stellt der Anbieter dem Kunden eine 12-monatige Nutzung von 3 Gutscheinen - im Folgenden auch Verbundgebühr genannt - zur Verfügung. Diese Gebühr entsteht für die Bereitstellung der Gutscheine. Für jede weitere Person, die über einen Kunden in einen Account aufgenommen wird, entstehen weitere Kosten. Für jede weitere erwachsene Person kommen zu der Nutzungsgebühr von 89 Euro weitere 45 Euro jährlich hinzu. ...
§ 11 Nutzung der Gutscheine Durch die Anmeldung des Kunden erhält dieser die Möglichkeit, Gutscheine für Hotelüber-nachtungen zu erhalten. ... Durch Vorlage der Gutscheine erhält der Kunde das Recht, die Leistungen der Vertragspartner wahrzunehmen und kostenfrei in ausgesuchten Hotels zu übernachten. Jedem Kunden stehen drei Gutscheine pro Jahr zur Verfügung. Jeder Gut-schein berechtigt den Kunden dazu, drei Übernachtungen in einem ausgewählten Hotel zu tätigen. Diese Übernachtung ist durch den Gutschein kostenlos. Zusätzlich anfallende Kos-ten sind gesondert im internen Bereich gekennzeichnet. ...
Im Klartext: Sie sind definitiv 89 Teuro los, was Sie dafür bekommen - außer einer „Möglichkeit, Gutscheine für Hotelübernachtungen zu erhalten" - sagen wir lieber nicht so genau.
Kommentare zu "Reisetester werden?":
Ich fühle mich hilflos...
Groupon übertragbar: Rabattfalle Groupon - Risiken für Leistungsanbieter und Kunden
IT- und Internet-Recht | 15. Februar 2011 — Groupon ist in zwei Jahren zu einem Unternehmen mit Milliardenwert geworden. Schnäppchenjäger können Gutscheine für Produkte od…
LG Frankfurt/Main: Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung
Vertretbar Weblawg | 22. März 2006 — LG Frankfurt/Main, Urteil v. 15.12.2005 - Az: 2-03 O 352/05 - Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung (red…
EBAY: Neues Tool zur Erstellung von eBay-Gutscheinen
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 18. November 2008 — “Gutscheine und Rabattcodes sind ein ideales Mittel, um neue Kunden zu gewinnen, bestehende Kunden zu halten und vor allem zu…
Pflicht zur Nennung der Vertragspartner bei „Erlebnis-Gutscheinen“, oder: Keine Ballonfahrten ins Ungewisse…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 22. November 2010 — Wer im Internet „Erlebnis-Gutscheine“ anbietet, die zur Einlösung bei einem Dritten bestimmt sind, muss dem Verbraucher bereits…
Hotel-Weckservice haftet für verpassten Flieger
JuracityBlog | 4. September 2007 — wenn ein Pauschalurlauber seinen Rückflug verpennt, weil der Weckdienst des Hotels ihn zu spät aus den Federn geklingelt hat. D…
Weihnachtsgutscheine verfallen nicht…
JuracityBlog | 12. Dezember 2007 — Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Und oft werden in letzter Sekunde Geschenke gekauft, die keiner braucht; aus Einfallslosigkei…
Kundenkarten: Bis zu 3 Prozent Rabatt - häufig mangelnder Datenschutz
Datenschutzbeauftragter Online | 24. Mai 2008 — Die regelmäßige Ersparnis bei 23 von der Stiftung Warentest geprüften kostenlosen Rabatt- und Bonuskarten beträgt meistens nur …
Verfall Von Gutscheinen: LG München I: Verfall von Amazon-Gutscheinen - Eine Gültigkeitsbefristung für Gutscheine auf ein Jahr greift grundsätzlich in das …
MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. Mai 2007 — 1. Bei Geschenkgutscheinen handelt es sich um ein kleines Inhaberpapiere im Sinne des § 807 BGB. Diesem liegt ein kaufrechtlicher …
Steuer auf Internetumsatz
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 12. August 2009 — LG - Washington. In seiner Entscheidung County of Nassau v. Hotels.com, Az. 07-3919, zur Internetumsatzbesteuerung beurteilte…
Amazon-Gutscheine gelten drei Jahre
LawBlog | 15. Mai 2007 — Falls jemand noch alte Geschenkgutscheine von Amazon im “Nicht eilig”-Ordner hat, könnte sich ein Blick auf das Ausstellungsdat…

