Reisebüro Landgericht
Immer wieder ist die wenig sachgerechte Anwendung von § 32 ZPO als sogenanntem "fliegenden Gerichtsstand" für alle Fälle mit Internetbezug ein Ärgernis. "Der Schaffung des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung liegt die gesetzgeberische Erwägung zugrunde, dass im Gerichtsbezirk des Begehungsortes die Aufklärung sachnäher und kostengünstiger durchgeführt werden kann." (Patzina in MüKo ZPO Rn. 1 zu § 32; BGH NJW 1977, 1590 = LM Nr. 9; OLG Hamm NJW 1987, 138; OLG München NJW-RR 1993, 703). Die Idee ist gut und richtig.
Ein Problem des gesetzlichen Richters wird jedoch aus der Anwendung, wenn aus der Tatsache, dass Webseiten überall abgerufen werden können gefolgert wird, für Internet seien alle Gerichte nach § 32 ZPO zuständig. Die Vorstellung, eine im Internet begangene Rechtsverletzung sei an allen deutschen Gerichten "sachnäher und kostengünstiger" durchzuführen ist absurd und ist schon sprachlich kaum widerspruchsfrei darzustellen. Nur wenige Gerichte sind dem bislang entgegengetreten. So hat OLG Celle - OLGR 2003, 47 dem fliegenden gerichtsstand eine Absage erteilt: "Vielmehr gebietet das Willkürverbot, dass keine willkürliche Gerichtsstandswahl erfolgt, sodass ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsortes nur dort gegeben ist, wo sich der behauptete Wettbewerbsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat." (m.w.N.)
Das geht in die richtige Richtung, reicht aber noch nicht aus. Im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes (s.o.) sollten nur solche Gerichte zuständig sein, bei denen tatsächlich durch konkrete Umstände des Falles größere Sachnähe als bei den anderen Gerichtsständen gegeben ist. Dass eine Internetseite im Gerichtsbezirk bestimmung…
» Vollständiger ArtikelThemen: It-recht , Zpo , Olg Hamm , Vergütungs- Und Kostenrecht , Fliegender Gerichtsstand; Rechtsmissbrauch; § 32 Zpo; Internet; Kosten Der Rechtsverfolgung; Kostenf , Gerichtsstand Klage Gegen Reiseveranstalter
Rechtsgebiet: Multimediarecht
Erschienen 17. April 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.
AG Frankfurt a.M. verneint fliegenden Gerichtsstand bei Rechtsverstößen im Internet
netzrecht.org | 11. Januar 2012 — In der Rechtsprechung besteht derzeit überwiegend die Ansicht, dass bei Rechtsverstößen im Internet der Verletzte sich den Geri…
OLG Frankfurt verneint fliegenden Gerichtsstand bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet
rechtsportlich.net | 10. Januar 2012 — Tweet Nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 07.02.2011 – Az.: 25 W 41/10) gilt bei Persönlichkeitsverletzungen im Interne…
OLG Hamm zum fliegenden Gerichtsstand
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 16. Juli 2008 — Nach den Regelungen des UWG zur örtlichen Zuständigkeit der Gerichte bei Wettbewerbsstreitigkeiten ist nach Maßgabe des § 14 Abs. …
OLG München: Kritik am “fliegenden Gerichtsstand”
Rechtsteufel | 5. Juli 2009 — Die Sache mit dem Gerichtsstand ist ziemlich einfach. Bei unerlaubten Handlungen regelt § 32 ZPO, welches Gericht zuständig i…
örtliche Zuständigkeit Urheberrechtsverletzung: LG Krefeld: "Fliegender Gerichtsstand" - Für die Begründung der örtlichen Zuständigkeit bei Rechtsverletzungen (Internetseite) im …
MEDIEN INTERNET und RECHT | 26. September 2007 — 1. Es ist zu weitgehend anzunehmen, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß …
Fliegender Gerichtsstand beim Filesharing?
Internet-Law | 22. Oktober 2011 — In einem beim Amtsgericht München anhängigen Filesharing-Prozess habe ich für die Beklagte u.a. die Zuständigkeitsrüge erhoben …
LG Mosbach: Fliegender Gerichtstand im Internet! Oder nicht? - Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO ist bei R…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 29. Juli 2007 — 1. Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO ist bei Rechtsverletzung im Internet nicht schon deshalb gegeben, wei…
Fliegender Gerichtsstand: (nicht ganz) fliegender Gerichtsstand
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 29. Juli 2007 — In Internetsachen - also in Urheber- oder Wettbewerbssachen, die im Internet spielen - gilt der so genannte “fliegende Gerichts…
AG Frankfurt a.M.: Ed Hardy und der fliegende Gerichtsstand
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 23. März 2009 — AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.02.2009, Az. 32 C 2323/08 § 32 ZPO Das AG Frankfurt a.M. hat dem Institut des “fliegenden …
Filesharing: AG Frankfurt zum fliegenden Gerichtsstand
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 10. Januar 2012 — Allein auf weiter Flur…könnte man sagen. Denn, das Amtsgericht Frankfurt hat sich (wieder einmal) recht kritisch zur Frage des …

