Reise-AGB

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters ist die Verwendung der Klausel

„Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.“

zulässig. Diese Klausel hält nach Ansicht des Bundesgerichtshofs der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält. Der BGH hat insoweit entschieden, dass die Klausel die Reisenden nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Juni 2006 – X ZR 59/05

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Erschienen 16. November 2006 auf http://www.meisen.info.

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