Reihe: Studium IT-Recht und Geistiges Eigentum – Erfahrungsbericht aus Hannover

Neugliederung des Schwerpunkts Der Schwerpunkt hieß zu meiner Zeit noch „Europäische Binnenmärkte“ und bot die Vertiefungsmöglichkeit im Bereich des Europäischen Wirtschafts- und Energierechts oder im Bereich des IT-Rechts. Er bestand aus einem Grundlagenteil, den jeder Student unabhängig von der weiteren Vertiefung besuchen musste, und einem speziellen Vertiefungsteil. Da zu dieser Zeit bereits klar war, dass das IT-Recht einen eigenen Schwerpunkt an der Juristischen Fakultät Hannover1 bekommen sollte, wurde die Trennung der Schwerpunkte allerdings faktisch weitgehend schon in meinem Durchgang durchgeführt, was sich insbesondere in der mündlichen Prüfung bemerkbar machte. Daher möchte ich im Folgenden den Schwerpunkt bereits als selbstständigen Schwerpunkt darstellen, so wie er jetzt auch durchgeführt wird.

Seit dem gerade laufenden Wintersemester heißt der Schwerpunktbereich nun offiziell „ITRecht und Geistiges Eigentum“2 und wird von dem Institut für Rechtsinformatik, geleitet von Prof. Dr. Nikolaus Forgó3 und Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard)4, organisiert.

Curriculum Im Wintersemester werden in verschiedenen Veranstaltungen die Grundlagen im - Informationstechnologierecht - Urheberrecht - Europäischem Wirtschaftsrecht gelegt.

Im daran anschließenden Sommersemester werden die Veranstaltungen - Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht - E-Commerce- und Datenschutzrecht - immaterialgüterrechtliche Aspekte der Informationstechnologie - Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz angeboten. Zusätzlich finden Seminare statt.

Prüfungen Zwischen dem Winter- und dem Sommersemester muss von den Studenten innerhalb von sechs Wochen eine umfassende Schwerpunktarbeit angefertigt werden, die zu 40% in die Endnote einfließt. Weitere 10% der Gesamtnote entfallen auf einen Vortrag über das Thema der Schwerpunktarbeit in einem Seminar. Abgeschlossen wird der Schwerpunkt durch eine umfangreiche mündliche Prüfung am Ende des Sommersemesters, die 50% der Note ausmacht.

Bewertung Das Studium des IT-Rechts und Geistigen Eigentums war zu meiner Zeit noch in den „Oberschwerpunkt“ Europäische Binnenmärkte eingegliedert und umfasste daher auch Vorlesungen zum Thema Verbraucherschutz und Handelsrecht. Dies ging zwar zu Lasten der Tiefe im IT-rechtlichen Teil, erwies sich jedoch dennoch als sinnvoll, da Verbraucherschutz und IT-Recht bzw. Datenschutz durchaus erhebliche Beziehungen aufweisen. Gleiches gilt für das Wettbewerbsrecht und das Europäische Wirtschaftsrecht. Mit der mittlerweile erfolgten Trennung der Schwerpunkte wurde der wirtschaftsrechtliche Teil des Schwerpunkts gestrafft, wodurch der IT-rechtliche Teil einen größeren Stellenwert einnimmt. Dies ist meiner Ansicht nach nur konsequent. Inwiefern sich das konkret auf die Inhalte der Veranstaltungen auswirkt, kann ich natürlich nicht beurteilen. In meinem Durchgang kamen Fragen d…

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Themen: Studium , Geistiges Eigentum , It-recht , Schwerpunkt , Hannover , Harvard , Nikolaus , Metzger

Erschienen 15. Januar 2010 auf http://netzrecht.org.

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