Studiumsschwerpunkt “IT- und Medienrecht” an der Uni Passau - WS 2008/2009
IT-Recht Blog | 20. September 2008 — Mal zur Abwechslung eine News in eigener Sache: Anfang Oktober, innerhalb der ersten 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn, kann man s…
IT- und Medienrecht als Schwerpunktbereich Das Studium des “IT- und Medienrechts” kann in Passau im Rahmen des Schwerpunkts studiert werden. Offiziell läuft das Studium unter dem Namen Informations- und Kommunikationsrecht und ist aufgeteilt in zwei Teilbereiche: I. Allgemeines Medien- und Informationsrecht II. Rechtsfragen des E-Government und E-Commerce
Betreut wird der Schwerpunktbereich von Prof. Dr. Dirk Heckmann und Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz.
Curriculum: Teilbereich 1
Grundlagen des Medienrechts Informales Staats- und Verwaltungshandeln Grundlagen des TelekommunikationsrechtsTeilbereich 2
Grundlagen des Rechts der elektronischen Verwaltung (eGovernment) Einführung in das Internetrecht Grundzüge des Datenschutzrechts Blockseminar: Intensivkurs E-Commerce Recht Blockseminar: Vertragsrecht und Vertragspraxis im IT- und Medienrecht Blockseminar: Datenschutz und IT-SicherheitsrechtFakultativ können noch noch folgende themenrelevanten Vorlesungen besucht werden:
Rechtsinformatik I Rechtsinformatik IIPrüfungen In einem der beiden o.g. Teilbereiche muss eine Seminararbeit verfasst werden, im jeweils anderen Teilbereich wird dann eine 3-stündige Klausur geschrieben. Die abschließende mündliche Prüfung umfasst beide Teilbereiche und wird daher auch von beiden betreuenden Professoren geprüft.
Bewertung Das Studium des IT-Rechts in Passau ist umfassend und schafft einen guten Einblick in die Themenbereiche, mit denen man sich später als IT-Jurist beschäftigen wird. Einzig dem Bereich “IT-Vertragsgestaltung” kommt trotz seiner hohen Praxisrelevanz in meinen Augen zu kurz und könnte als eigenständige Vorlesung gehalten werden. Die Vorlesungen sind auf einem ansprechend hohen Niveau und die Betreuung ist wirklich zufriedenstellend. Studiumsrelevante Anfragen werden in der Regel noch am gleichen Tag beantwortet, selbst wenn die Anfrage erst am Abend gestellt wird. Neben den normalen Vorlesungen finden mehrmals im Laufe …
» Vollständiger ArtikelErschienen 22. Dezember 2009 auf http://netzrecht.org.
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