Regulierungsverhalten verschiedener Versicherungen
am 17.05.2006 von http://www.vertretbar.de
Bei dem Anbieter von Fachanwaltslehrgängen Zorn Seminare findet sich neben den Abrechnungsangeboten verschiedener Versicherer (unter Arbeitshilfen) auch eine Übersicht zum Regulierungsverhalten verschiedener Versicherungen, getrennt nach Rechtsschutz und KFZ-Haftpflicht (gefunden über die Mailingliste des Forum Junge Anwaltschaft im DAV).
Die …
AGG - Neues Recht bringt Geschäft für Versicherer
Weblawg.de / ... Deutsche Unternehmen suchen nach Versicherungen, die Risiken aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abdecken. Das Interesse der Kunden sei schon im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes groß gewesen, berichten Versicherer und Makle…
Der Roland räumt auf
RSV-Blog / Daß der Roland durch sein unmögliches Regulierungsverhalten seine Kunden vergrault und Neukunden zu Abschlüssen bei seriösen Unternehmen treibt, ist (hier) bekannt. Eine weitere Methode, den Umsatz zu reduzieren, beschrieb Thomas Klotz in seinem…
RSV: Einstandspflicht für Mehrvergleich?
Handakte WebLAWg / Endet ein mit Rechtsschutz geführter Rechtsstreit durch Vergleich, hat der Versicherer dessen Kosten in Höhe der Misserfolgsquote des Versicherungsnehmers auch insoweit zu tragen, als in den Vergleich weitere, bisher nicht streitige Gegenstände ei…
Gebühren in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
kanzlei-hoenig.info / Die HUK-Coburg verschickt seit einigen Monaten ein Gebührenangebot für die außergerichtliche Unfallregulierung auf Basis von 1,5. Wegen verschiedener Nachfragen weist der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft…
Jetzt kürzt auch die Allianz
RSV-Blog / Schade, bislang war ich eigentlich mit dem Regulierungsverhalten der Allianz ganz zufrieden. Heute abend bekam ich aber einen Zweizeiler vom Versicherer, mit dem schlicht und ohne weitere Begründung mitgeteilt wurde: Die Grund- und die Verfahrensg…
Erhöhtes Schmerzensgeld bei zögerlicher Schadensregulierung durch Versicherer
Handakte WebLAWg / Die Entscheidung ist insofern von besonderem Interesse für die Anwaltschaft, weil hier im Rahmen der Bemessung des Schmerzengeldanspruchs neben den physischen und psychischen Folgen des Unfallgeschehens auch das zögerliche Regulierungsverhalten der…
