Regulierungsverhalten polnischer Kfz-Haftpflichtversicherer

Regulierungsverhalten polnischer Kfz-Haftpflichtversicherer

Wer einen Verkehrsunfall in Polen hat, der ärgert sich “doppelt”. Zum einen über den Schaden und später über die Versicherung mit der er sich rumschlagen muss. Dies ist in Deutschland nicht anders als in Polen. In Polen mahlen aber nicht nur die Mühlen der Justiz lange, sondern auch die der Kfz-Haftpflichtversicherer.

polnische Kfz-Versicherer

Die polnische Versicherer (auf Polnisch wird die Kfz-Haftpflichtversicherung mit OC abgekürzt) lassen sich bei der Regulierung von Verkehrsunfällen in Polen viel Zeit. Häufig kann man in Polen auf das erste Antwortschreiben der Versicherung nach Anzeige des Schadensfalles mehrere Wochen warten.

Den “Vogel abgeschossen” hatte allerdings eine polnische Versicherung, die uns nach einer mehrwöchigen Wartezeit telefonisch mitteilte, dass unser Schreiben mit der Unfallmeldung nicht bearbeitet werden kann, da die Meldung des Unfalles grundsätzlich mündlich erfolgen müsse. Auf solche Spielereien muss man sich natürlich nicht einlassen.

Der Grund für die lange Bearbeitung liegt zum einen an einer stetigen Arbeitsüberlastung der Mitarbeiter und an schlechter Organisation. Auch nehmen in Polen viele Geschädigte lange Regulierungszeiten einfach so hin, da in Polen die Klage in solchen Fällen nur zögerlich erhoben wird, was die Versicherungen wissen. Der Grund dafür liegt darin, dass zum einen die polnischen Geschädigten erst in äußerster Not zum polnischen Anwalt gehen und zuvor selbst die Regulierung des Verkehrsunfall in Polen versuchen (um Geld zu sparen) und zweites an der Tatsache, dass es in Polen kaum Rechtsschutversicherungen gibt.

Auch sind die Anwaltskosten in Polen im außergerichtlichen Bereich in Polen grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Faktisch heißt dies, dass der Geschädigte in Polen immer auf seine außergerichtlichen Anwaltskosten sitzen bleibt.

Bei Unfällen in Polen kann es durchaus sinnvoll sein über den Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland zu regulieren. Dieser lässt sich aber auch 3 Monate für die Regulierung Zeit.

Der Nachteil der Einschaltung des Regulierungsbeauftragen ist meiner Ansicht nach aber die 3-Monatszeitraum, den der Regulierungsbeauftragte auch bis auf den letzten Tag ausnutzt. Wenn eine schnelle Lösung gebrauch…

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Themen: Polen , Polnisches Recht , Rechtsanwalt Polen , Polnischer Anwalt , Anwalt Polen , Anwalt Stettin , Verkehrsunfall Polen , Haftpflichtversicherung IN Polen , Kfz-unfall Polen , Kfz-versicherung Polen , Unfall Polen

Erschienen 17. August 2009 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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