BVerwG: Regulierung beim VDSL-Ausbau
§§ Jur-Blog.de §§ | 2. Februar 2010 — BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2010, Az. 6 C 22.08 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einer Klage der Deutschen Tel…
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern einer Klage der Deutsche Telekom AG gegen die im Hinblick auf den VDSL-Ausbau verfügte Regulierung des Marktes für Teilnehmeranschlüsse teilweise stattgegeben.
Zum Festnetz der Deutsche Telekom AG gehört das sog. Teilnehmeranschlussnetz, das herkömmlich aus Kupferdraht besteht und die bundesweit ca. 39 Millionen Endkundenanschlüsse über rund 300 000 Kabelverzweiger mit den etwa 8 000 Hauptverteilern verbindet. Im Jahr 2005 erlegte die Bundesnetzagentur der Deutsche Telekom AG die Verpflichtung auf, anderen Unternehmen Zugang zum Teilnehmeranschluss in Form der Kupferdoppelader am Hauptverteiler zu gewähren. Dieser Regulierungsverfügung lag die Feststellung zugrunde, dass die Klägerin den bundesweiten Markt für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung beherrschte.
Seit dem Jahr 2006 baut die Deutsche Telekom AG ihr Anschlussnetz zur Erzielung besonders hoher Datenübertragungsraten nach dem VDSL2-Standard aus. Dies setzt voraus, dass die Doppelader-Metallleitung eine Länge von einigen hundert Metern nicht überschreitet, die bisher in den Hauptverteilern installierte Übertragungstechnik muss also näher an die Endkundenanschlüsse herangeführt werden. Aus diesem Grund wird von der Deutsche Telekom AG mit hohem Investitionsaufwand die bisher am Hauptverteiler installierte Vermittlungstechnik im Kabelverzweiger untergebracht, Hauptverteiler und Kabelverzweiger werden mit Glasfaserleitungen verbunden.
Vor diesem Hintergrund verpflichtete die Bundesnetzagentur die Deutsche Telekom AG durch Beschluss vom 27. Juni 2007 unter anderem, ihren Wettbewerbern Zugang zu den Kabelverzweigern sowie zu den Kabelkanälen zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern bzw., soweit ausreichende Kabelkanäle im Einzelfall nicht zur Verfügung stehen, Zugang zu unbeschalteter Glasfaser zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern zu gewähren.
Die Deutsche Telekom AG hielt die neu auferlegten Verpflichtungen in Anbetracht der von ihr im Zusammenhang mit dem VDSL-Ausbau eingegangenen Investitionsrisiken für unverhältnismäßig, zumal ihre VDSL-Leistungen als „neuer Markt” einem besonderen gesetzlichen Schutz unterlägen. Sie beruft sich auf ihre eigenen erheblichen Investitionen, die sie erst nach der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte, also schon unter Wettbewerbsbedingungen, getätigt habe.
Die gegen die Bundesnetzagentur gerichtete Klage der Deutsche Telekom AG wurde vom Verwaltungsgericht Köln im Wesentlichen abgewiesen. Ihre gegen dieses Urteil eingelegte Revision zum Bundesverwaltungsgericht hatte nun bei den Leipziger Bundesrichtern zum Teil Erfolg.
In Bezug auf den Zugang zu den Kabelverzweigern und den Kabelkanälen zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das von der Bundesnetzagentur verfolgte Regulierungskonzept. Durch die Möglichkeit, die Kabelverzweiger von …
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. Januar 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
§§ Jur-Blog.de §§ | 2. Februar 2010 — BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2010, Az. 6 C 22.08 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einer Klage der Deutschen Tel…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 25. April 2008 — VG Köln, Urteil vom 23.04.2008 - Az. 21 K 2701/07 Mit einem am 23.04.2008 verkündeten Urteil (Az. 21 K 2701/07) hat das Verwaltung…
Telekommunikation und Recht | 10. März 2008 — Auf Druck der Bundesnetzagentur erleichtert die Deutsche Telekom AG ihren Wettbewerbern den Zugang zum Breitbandnetz. Dazu bietet …
Rechtslupe | 30. Januar 2009 — Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute einer Klage der Deutschen Telekom AG gegen die Regulierung des Marktes für …
MEDIEN INTERNET und RECHT | 30. Oktober 2008 — BVerwG, Urteil vom 29.10.2008 - Az. 6 C 38.07 Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29.10.2008 eine Regulierungsverfügung der Bundes…
Telekommunikation und Recht | 13. Dezember 2007 — Nach Arcor will jetzt auch Telefónica Deutschland ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom AG bei der Bundesnetzagentur…
Telekommunikation und Recht | 10. Mai 2008 — Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG wegen missbräuchlichen Verhaltens bei der Bereitstellung von…
Telekommunikation und Recht | 30. Oktober 2008 — Die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur, die die Deutsche Telekom dazu verpflichtet hatte, ihren Kunden die so genannte Be…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 30. Oktober 2008 — Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigt, in d…
Handakte WebLAWg | 30. Oktober 2008 — Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigt, in d…