Regressanspruch des Scheinvaters gestärkt
am 17.04.2008 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden
Der BGH hat die Ansprüche eines Scheinvaters gestärkt, der jahrelang Unterhalt für drei „Kuckuckskinder“ gezahlt hat. In einem heute veröffentlichten Urteil gab das Karlsruher Gericht einem Mann Recht, der vom vermutlichen Kindsvater - dem jetzigen Lebensgefährten seiner Ex-Frau - seine Unterhaltsleistungen für die inzwischen 12, 14 und 15 Jahre alten Kinder zurückfordert. Der Kläger hatte die spätere Mutter der Kinder 1989 geheiratet und wähnte sich als Vater - bis das Gegenteil gerichtlich festgestellt wurde.
Damit kann er zwar theoretisch die Zahlungen vom wirklichen Vater zurückverlangen. Nach der bisherigen Rechtslage scheiterte die Durchsetzung des Anspruchs aber an einer Lücke im Gesetz. Denn nur die Mutter, die Kinder oder der wahre Erzeuger können ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft in …
Kuckucks-Väter bekommen mehr Rechte
Handakte WebLAWg / Der Bundesgerichtshof hat die Regressansprüche eines vermeintlichen Vaters gestärkt, der jahrelang Unterhalt für drei “Kuckuckskinder” gezahlt hat. In einem Urteil gab das Karlsruher Gericht einem Mann aus Niedersachsen Recht, der vom…
Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne vorausgegangenes Vaterschaftsfeststellungsverfahren
scheidungsblog.com / Der u. a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Unterhaltsklage eines Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger, dessen Vaterschaft bisher nicht festgestellt worden ist, zu entscheiden. In eine…
Familienrecht: Bundesgerichtshof stärkt die Rechte des Scheinvaters gegenüber dem tatsächlichen Vater
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit Urteil vom 16. April 2008 - XII ZR 144/06 - über einen Sachverhalt zu entscheiden, der den dortigen Kläger gewiss – nach Meinung des BGH völlig zu Recht – zur Verzweiflung gebracht hatte.Der Kläger war de…
Zur Frage, ob der vermeintliche Vater den für ein sog. “Kuckuckskind” geleisteten Unterhalt vom wirklichen Vater zurückverlangen kann
Recht und Alltag / In seinem Urteil vom 14.02.2007 (Az.: 11 UF 210/06; Revision zugelassen) hat der 11. Familiensenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden, dass der vermeintliche Vater den für ein sog. “Kuckuckskind” geleisteten Unterhalt grundsä…
Zurückverlangen vion Unterhalt für “Kuckuckskind”?
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / In einem aktuellen Urteil hat der 11. Familiensenat des Oberlandesgerichts Hamm entschieden, dass der vermeintliche Vater den für ein sog. “Kuckuckskind” geleisteten Unterhalt grundsätzlich erst dann erstattet verlangen kann, wenn die V…
Unterhalt: Scheinvaterregress beim Kuckuckskind
JuracityBlog / Das OLG Hamm (Aktenzeichen 11 UF 210/06) hat entschieden, dass der vermeintliche Vater den für ein Kuckuckskind geleisteten Unterhalt von dem biologischen Vater erst dann erstattet verlangen kann, wenn dessen Vaterschaft in einem gerichtlichen V…
“Scheinvater” bekommt Unterhalt zurück
Handakte WebLAWg / Ein Mann zahlte jahrelang Unterhalt für ein Kind, von dem er nicht der biologische Vater ist. Nun muss der tatsächliche Erzeuger ihm das Geld zurückzahlen, das entschied das Oberlandesgericht. Dabei ist egal, ob der Vater wusste, dass es sich um e…
Wenn der wahre Vater im Dunkeln bleibt
LawBlog / Ein Ehemann kann zwar gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht der Vater eines von seiner Ehefrau untergeschobenen Kindes ist – er kann aber juristisch nicht klären lassen, wer der biologische, also tatsächliche Vater ist. Damit kann der Ehe…
