Regierungsentwurf zum umstrittenen KiPoBeG

Die Bundesregierung hat am 22. April 2009 den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen vorgelegt. Am 06. Mai erfolgt die erste Lesung im Bundestag.

Das im Kabinett beschlossene Gesetz sieht Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG) vor.

So soll der neue § 8a TMG eine Regelung enthalten, wonach das Bundeskriminalamt den Diensteanbietern arbeitstäglich eine Sperrliste zur Verfügung stellt. Diese Sperrliste enthält so genannte vollqualifizierte Domain-Namen (VDN), Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen.

Sperrmaßnahmen haben demnach unverzüglich, spätestens jedoch sechs Stunden nach Zurverfügungstellung der Liste zu erfolgen. Allerdings sollen die Maßnahmen nur für Diensteanbieter mit mehr als 10.000 Nutzungsberechtigten verpflichtend sein; kleinere Provider sind damit ausgenommen.

Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass Diensteanbieter Nutzeranfragen, durch die in der Sperrliste aufgeführte Telemedienangebote abgerufen werden sollen, auf ein von ihnen betriebenes Telemedienangebot umleiten, das die Nutzer über die Gründe der Sperrung sowie eine Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informiert.

Zudem hätten die Diensteanbieter dem Bundeskriminalamt wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Telemedienangebote zu übermitteln.

Da mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird, soll innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgen. Ob, wann und mit welchem Inhalt das Gesetz in Kraft tritt, ist derzeit aber offen.

Unterdessen hat nach einer Meldung des News-Dienstes heise.de die 1&1 Internet AG Behauptungen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zurückgewiesen, einen Vertrag zum “freiwilligen” Sperren kinderpornographischer Seiten unterschreiben zu wollen.

Derzeit sei der Inhalt der mit anderen Providern getroffenen Vereinbarungen nicht bekannt, zitiert heise.de einen Sprecher von 1&1. Am 17. April 2009 hatten sich mit der Deutschen Telekom AG, der Vodafone Deutschland und Arcor AG, der Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH, der Kabel…

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Themen: Datenschutz , Gesetzgebung , Haftung , Telekommunikation , Bundestag , Persönlichkeitsrechte , Kabinett , Internetprovider , It-strafrecht , Presse-/Äußerungsrecht , Blogs & Foren
Rechtsgebiet: Onlinerecht

Erschienen 30. April 2009 auf http://blawg.legalit.de.

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