Der Stehler und der Hehler
kanzlei-hoenig.info | 31. Januar 2010 — Den deutschen Finanzbehörden werden Daten mit Informationen über 1.500 mutmaßliche Steuersünder mit Konten in der Schweiz ang…
Ich träumte, unsere Regierung kauft schon wieder bei Kriminellen ein.
Keine zehn Jahre nach Kriegsende hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes entschieden:
Der Hehler schafft durch seine Existenz, insbesondere wenn er gewerbs- oder gewohnheitsmäßig hehlt, die Voraussetzungen für die “berufsmäßige” Begehung von Diebstählen, die die Erlangung von in Geld umsetzbarer Beute zum Ziele haben. Der Hehler enthebt den Dieb der Sorge um die gefahrlose Verwertung der Beute, die ihm die Mittel zur Befriedigung seiner Ansprüche an das Leben verschaffen soll. Nicht zu Unrecht wird der Hehler als der Zuhälter der Diebe bezeichnet. Das alles gilt nicht nur vom gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Hehler. Die Strafen und Maßnahmen, die das Gesetz gegen den Hehler vorsieht, sollen also gleichzeitig die Vortaten verhindern. Gefährlich wird der Hehler für die vom Rechte geschützten Vermögensinteressen nicht erst mit der einzelnen hehlerischen Verletzung fremden Vermögens, sondern er ist es bereits durch seine ganz allgemein die Vermögensverbrechen fördernde Bereitschaft, beim Absatz der Beute mitzuhelfen. Quelle: BGH Großer Senat für Strafsachen v. 20.12.1954 – GSSt 1/54 -
Weiter träumte ich, die zuständigen Ministerialen gucken sich auch die Entscheidungen 1 StR 119/97 und 5 StR 80/00 an und stellen fest, daß dort der Ankauf durch V-Leute der Polizei als Argument dafür diente, daß dadurch keine Perpetuierung der Vortat des Diebes erfolge,
Solche Bemühungen sind nicht geeignet, den rechtswidrigen Vermögenszustand aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen; sie führen im Gegenteil dazu, daß der rechtmäßige Zustand wiederhergestellt wird… Quelle: BGH 1 StR 119/97
Kontodaten aus der Schweiz, das liegt wohl auf der Hand, können nicht rechtmäßig erlangt und der Bundesrepublik Deutschland zum Kauf angeboten werden. Ein solches Verhalten ist nicht nur nach Schweizer Recht, sondern auch nach deutschem Recht strafbar. Rechtlich ist es keine Hehlerei im Sinne des § 259 StBG, diese setzt erlangte Sachen, keine Daten voraus. Der gep…
» Vollständiger Artikelkanzlei-hoenig.info | 31. Januar 2010 — Den deutschen Finanzbehörden werden Daten mit Informationen über 1.500 mutmaßliche Steuersünder mit Konten in der Schweiz ang…
Handakte WebLAWg | 20. Februar 2008 — Der BND hat sich mit dem Ankauf von Kontodaten deutscher Bankkunden in Liechtenstein strafbar gemacht, meint Rechtsanwalt Andre…
Strafverteidiger Blog | 27. Februar 2008 — Der Schweizer “Blick” berichtete darüber, daß die Schweiz als Einwanderungsland bei den Deutschen immer beliebter wird. In Ka…
Red Tape | 4. Juli 2008 — Am 19.02.2008 hat sich Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein auf einer Pressekonferenz in Vaduz zusammen mit dem Liechtenstei…
Strafverteidiger Blog | 25. Februar 2008 — Die Geschichte um die geklauten Liechtensteiner Bankdaten wird immer bizarrer. Die Schweizer Boulevard-Zeitung Blick berichte…
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 20. Januar 2006 — Weil er einem Hehler Dienstgeheimnisse verriet, hat das Braunschweiger Landgericht am Freitag einen Polizisten zu einer zehnmonati…
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 4. Februar 2010 — Die Steuersünder-CD macht derzeit erhebliche Schlagzeilen. Offensichtlich hat ein Unbekannter in der Schweiz eine CD mit Daten …
CLLB - Rechtsanwälte | 23. November 2005 — Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel dürfte für den Deutschen Vermögensfonds weitreichende Konsequenze…
LawBlog | 2. August 2007 — So schnell wird man beim Shoppen auf Ebay zum Hehler: - Der Kaufpreis ist deutlich billiger als normal. - Die Auktion start…
LawBlog | 15. Juni 2011 — Mein Mandant hat viel Zeit, und die verbringt er an seiner X-Box. Oder am Computer. Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei ihm e…