Verfassungsgericht überprüft Massen-Datenspeicherung
Reuters | 15. Dezember 2009 — Karlsruhe (Reuters) - Die massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten für die Strafverfolgung steht seit Dienstag auf dem P…
Karlsruhe (Reuters) - Die Bundesregierung hat vor dem Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz zur sechsmonatigen Datenspeicherung verteidigt.
Mit dem Gesetz sollten Daten geschützt werden, die sonst schnell verloren gingen, sagte der Staatsrechtler Christoph Möllers als Vertreter für die Bundesregierung am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Anders als reale Spuren wie etwa Fingerabdrücke könnten elektronische Spuren schnell nachhaltig vernichtet werden. (Az.: 1 BvR 256/08 u.a.)
Das Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsanbieter seit 2008, die Verbindungsdaten von Telefon, Handy, e-mail und Internet auf Vorrat für ein halbes Jahr speichern und Polizei sowie Geheimdiensten bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Inhalte der Gespräche werden nicht gespeichert.
Dem Verfassungsgericht liegen Klagen von insgesamt knapp 35.000 Bürgern vor, über die der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier seit Dienstag verhandelt. Darunter ist eine Verfassungsbeschwerde von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Ex-Innenminister Gerhart Baum (beide FDP). Die Kläger sehen ihre Grundrechte verletzt und pochen insbesondere auf den vom Grundgesetz garantierten Schutz ungestörter Telekommunikation. Der Staat müsse seine Bürger schützen, sagte der FDP-Politiker Burkhard Hirsch. Er müsse sie jedoch auch respektieren und dürfe sie nicht wie potenzielle Straftäter behandeln.
Es wird damit gerechnet, dass das Gericht das Gesetz, das eine europäische Richtlinie umsetzen soll, wenigstens teilweise für verfassungswidrig erklärt. Schon kurz nach dessen Inkrafttreten 2008 hatten die obersten deutschen Richter die Anwendung der Datenspeicherung stark eingeschränkt und die Weiterleitung der gespeicherten Daten nur bei Verdacht auf schwere Straftaten zugelassen.
Leutheusser-Schnarrenberger erschien nicht zur Verhandlung, da sie das Gesetz ansonsten als Vertreterin der schwarz-gelben Koalition hätte verteidigen müssen.
Erschienen 15. Dezember 2009 bei http://www.reuters.com.
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