Regierung verstieß im BND-Ausschuss gegen Verfassung

Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung hat mit ihrer rigiden Informationspolitik im BND-Untersuchungsausschuss gegen das Grundgesetz verstoßen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss einer Klage von FDP, Grünen und Linksfraktion in weiten Teilen statt. Die Regierung habe den Informationsanspruch des Parlaments durch Aussageverbote für Mitarbeiter und das Sperren von Akten in unzulässiger Weise verkürzt und damit dessen Rechte verletzt, urteilen die Richter. Politiker der Opposition forderten die Regierung auf, umgehend gesperrte Akten herauszugeben. Grüne, Linkspartei und FDP kündigten an, eine Wiederaufnahme des Ausschusses zu prüfen. Die Bundesregierung äußerte sich zunächst nicht. (Az: 2BvE 3/07)

"Die Unterlagen müssen herausgegeben, die Aufklärung muss vollendet werden", erklärte der Grünen-Obmann im Ausschuss, Hans-Christian Ströbele. Das Gremium solle seine Arbeit nun wieder aufnehmen und auf der Grundlage des Urteils entscheiden, ob es eine neue Beweisaufnahme geben solle oder gar geben müsse. Der FDP-Politiker Max Stadler beantragte eine Sondersitzung des Gremiums. Der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder (CDU) erklärte allerdings, da das Gremium seine Arbeit beendet habe, sei ein neuer Ausschuss nötig. "Mit dem Abschlussbericht hat sich der Ausschuss erledigt", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung".

Der Ausschuss hatte seit April 2006 Vorwürfe gegen die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg, dem Kampf der USA gegen den Terrorismus und der Bespitzelung von Journalisten überprüft. So ging es um die Verschleppung von Verdächtigen durch die CIA. Außenminister Frank-Walter Steinmeier war in der fraglichen Zeit als Kanzleramtschef Geheimdienstkoordinator. Die Opposition hatte der rot-grünen Regierung im Kern vorgeworfen, entgegen ihrer nach außen zur Schau getragenen Ablehnung des Irak-Kriegs die US-Regierung durch Informationen bei ihrem Feldzug unterstützt zu haben.

LINKE: SCHWERE ZEITEN FÜR STEINMEIER

Besonders SPD-Kanzlerkandidat Steinmeier wurde vorgeworfen, für die langjährige Inhaftierung von nach Guantanamo verschleppten Deutscher mitverantwortlich zu sein. Der Linken-Politiker Wolfgang Neskovic erklärte, mit dem Urteil seien wesentliche Ergebnisse des Ausschusses Makulatur, weil entscheidende Informationen dem Parlament verfassungswidrig vorenthalten worden seien. Insbesondere die persönliche und politische Rolle Steinmeiers bei der Beteiligung Deutschlands an der Verschleppungspraxis der USA und die Inhaftierung von Murat Kurnaz in Guantanamo hätten so nicht aufgeklärt werden können. Das Urteil zwinge dazu, den Untersuchungsausschuss wiederzubeleben. "In diesem Falle stünden Steinmeier schwere Zeiten bevor", erklärte Neskovic.

GERICHT: KEINE PAUSCHALEN AUSSAGEBESCHRÄNKUNGEN MÖGLICH

Angehörige und Beamte der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden hatten wiederholt Zeugenaussagen unter Verweis auf nur eingeschränkt erteilte Aussagegenehmigung verweigert. Zudem enthielt die Bundesregierung dem Ausschuss mehrmals die Vorlage von Akten oder Aktenbestandteilen vor. "Die pauschale Behauptung der Gefährdung des Staatswohls ist keine Begründung dafür, weshalb die konkret verlangten Unterlagen Sicherheitsrelevanz besitzen sollen", erklärte das Verfassungsgericht. Bei der Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße komme dem parlamentarischen Informationsinteresse besonders hohes Gewicht zu.



Quelle: Reuters (23. Juli 2009)

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Themen: Berlin , Germany , Cdu , Bundesverfassungsgericht , Grundgesetz , Legislation , Western Europe , Europe , National And International Security , Diplomacy; International Relations , German General News , Crime; Law Enforcement , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Regierung , Opposition , Cia , Fdp , Bnd

Erschienen 23. Juli 2009 bei http://www.reuters.com.

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