Regierung unterstreicht Forderung nach einer Bundessteuerverwaltung
am 29.03.2007 von STEUERRECHT
Die Bundesregierung hält an ihrer Forderung fest, eine Bundessteuerverwaltung einzuführen. Wie es in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/4797) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag (BT-Drucks. 16/4518) heißt, teile sie die Einschätzung, die in einem im Auftrag des Bundesfinanzministeriums von der Firma Kienbaum Management Consultants GmbH vorgelegten Gutachten geäußert wird. Darin heißt es, eine Bundessteuerverwaltung könnte erhebliche Effizienzreserven im Steuervollzug erschließen.
Nach Ansicht der Regierung behindert die föderale Verwaltungsstruktur die Steuerverwaltung und erzeugt Reibungsverluste mit “spürbaren finanziellen Folgen”. Auch der Präsident des Bundesrechnungshofes, Professor Dieter Engels, sei in seinem Gutachten “Probleme beim Steuervollzug” im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Bundessteuerverwaltung effektiver und effizienter sei als die jetzige föderal organisierte Steuerverwaltung. Die Studie sei auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht, heißt es. Kienbaum habe vier Modelle für alternative Organisationsformen entwickelt und bewertet. Sie reichten von einer verstärkten Kooperation der Länder und einer intensiveren Koordinierung durch den Bund über graduelle Kompetenzverlagerungen zum Bund bis zur Schaffung einer Bundesverwaltung für alle Gemeinschaftssteuern und alle bundesgesetzlich geregelten Landessteuern. Alle analysierten Modelle führten dem Gutachten zufolge zu spürbaren Einnahmeverbesserungen für Bund, Länder und Gemeinden. Je mehr Kompetenzen der Bund erhalte, desto höher fielen die Effizienzgewinne aus. Beim Modell Bundessteuerverwaltung beliefen sie sich auf rund 11,5 Milliarden Euro.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, werden Großbetriebe in Deutschland im Durchschnitt (2005) alle 4,42 Jahre, Mittelbetriebe alle 13,07 Jahre, Kleinbetriebe alle 23,85 Jahre …
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