Von der Leyen will Zeitarbeit-Drehtür verriegeln
Reuters | 3. September 2010 — Berlin (Reuters) - Unternehmen sollen Arbeitnehmer nicht mehr entlassen und zu schlechteren Bedingungen als Leiharbeiter weit…
Berlin (Reuters) - Firmen sollen Mitarbeiter nicht mehr entlassen dürfen, um sie zu schlechteren Bedingungen als Leiharbeiter weiterzubeschäftigen.
Die Bundesregierung brachte am Mittwoch eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf den Weg, um den sogenannten Drehtüreffekt zu unterbinden. "Wir wollen keine Drehtürmodelle, bei denen Stammbelegschaften systematisch durch Leiharbeiter ersetzt werden", erklärte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Die Ministerin plädierte nochmals für einen Mindestlohn in der Zeitarbeit. Die Branche müsse damit immun gemacht werden "gegen tarifliche Niedriglöhne zu drei oder vier Euro, die ab Mai 2011 aus europäischen Nachbarländern zu uns importiert werden könnten".
Ab Mai 2011 fallen für acht EU-Beitrittsländer die letzten Schranken, die ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bisher erschweren. Die Zeitarbeitsbranche, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften befürchten, dass Zeitarbeiter etwa aus Polen zu Billiglöhnen nach Deutschland kommen könnten. Von der Leyen will daher im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze festlegen. Dies scheitert bisher aber an der Ablehnung ihres Koalitionspartners FDP.
Die nun auf den Weg gebrachte Änderung beseitigt lediglich den Drehtüreffekt, der unter anderem durch die Drogeriekette Schlecker in die Schlagzeilen geraten war. Die Gesetzesänderung schreibt vor, dass Zeitarbeiter den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten müssen, wenn sie vor ihrem Einsatz in der Firma dort innerhalb der vorangegangenen sechs Monate fest angestellt waren. Davon dürfe auch mit Hilfe von Tarifverträgen nicht abgewichen werden.
Die Änderung schränkt eine europaweit fast einzigartige deutsche Ausnahmeregelung ein: Vom Grundsatz gleicher Bezahlung für Stammbelegschaften und Leiharbeiter darf in Deutschland abgewichen werden, wenn es für die Zeitarbeit Tarifverträge gibt. Diese Regelung hatte einst die rot-grüne Bundesregierung eingeführt.
Viele der seither abgeschlossenen Tarifverträge, die eine schlechtere Bezahlung für Leiharbeiter erlaubten, könnten nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Dienstag aber ungültig gewesen sein. Das Gericht sprach der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften in der Zeitarbeit die Tariffähigkeit ab. Einer der drei großen Arbeitgeberverbände in der Zeitarbeit, der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), hatte vorwiegend Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft geschlossen. Zwei andere Arbeitgeberverbände schlossen ihre Tarifverträge dagegen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Erschienen 15. Dezember 2010 bei http://www.reuters.com.
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