Eugh Vw-gesetz: Bundesrat nickt VW-Gesetz ab - Neuer EuGH-Prozess droht
Reuters | 28. November 2008 — Berlin (Reuters) - Deutschland steuert mit der Zustimmung des Bundesrates zum VW-Gesetz auf ein neues juristisches Kräftemessen…
Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will sich nur vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einer neuerlichen Änderung des bereits reformierten VW-Gesetzes bewegen lassen.
"Sollte der EuGH feststellen, dass die bisherige Umsetzung nicht ausreichend ist, ist Deutschland selbstverständlich bereit, sofort die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzunehmen", erklärte das Justizministerium zum laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU am Freitag.
Die Regierung bekräftigte in ihrer Stellungnahme zugleich: "Wir haben das Urteil des EuGH eins zu eins umgesetzt." Es sei angesichts "der historischen Dimension des VW-Gesetzes" klar, dass Deutschland das Gesetz nur in dem Maße ändern werde, wie es der Gerichtshof mit seiner Entscheidung vom Oktober 2007 vorgegeben habe.
Die EU-Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, weil sie die Änderung des VW-Gesetzes für nicht ausreichend hielt. Nach Auffassung der Kommission hätte die Sperrminorität von 20 Prozent, die dem Land Niedersachsen weiterhin ein Veto-Recht auf Hauptversammlungen gibt, geändert werden müssen. Die EU-Kommission hatte daher eine neue Klage im Januar angedroht.
Sollte die Kommission auch nach der neuen Stellungnahme bei dieser Klageandrohung bleiben und ein neues EuGH-Verfahren gegen Deutschland anstrengen, so würde die Regierung aber nicht unbedingt mit einer Änderung des Gesetzes bis zu einem neuerlichen Urteil warten. Vielmehr hieß es in Regierungskreisen, schon wenn ersichtlich werde, dass auch der EuGH Deutschlands Haltung nicht teile, würde gehandelt.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dem Urteil des EuGH von 2007 mit der Gesetzesänderung voll Rechnung getragen zu haben. Aus dem Gesetz wurde das Höchststimmrecht herausgenommen, nach dem das Gewicht jedes Aktionärs auf maximal 20 Prozent begrenzt wird. Gestrichen wurde auch das Recht des Bundes und des Landes Niedersachsen, jeweils zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Erschienen 30. Januar 2009 bei http://www.reuters.com.
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