Änderungen in der privaten Krankenversicherung
Rechtslupe | 30. Dezember 2008 — Auch in der privaten Krankenversicherung ändert sich zum Jahreswechsel Einiges: 1. Einführung des Basistarifs Zum 1. Januar…
Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will den im nächstem Jahr möglichen Wechsel langjähriger Privatversicherter in eine andere Privatkasse weniger streng gestalten als bisher geplant.
Nach einem Wechsel in den neuen Basistarif eines privaten Unternehmens soll der Kunde dort nun doch nur mindestens 18 Monate verweilen müssen, gab das Bundesfinanzministerium am Donnerstag in Berlin bekannt. Bisher hatte es vom Finanz- und Gesundheitsministerium geheißen, der Wechsler sollte 24 Monate an den neuen Tarif gebunden sein.
Nach Ablauf der Mindestverweildauer besteht für die Versicherten die Möglichkeit, in einen Volltarif des jeweiligen Unternehmens zu wechseln wie auch in den Basistarif eines anderen Versicherers. Weitere Wechselmöglichkeiten unter Mitnahme der angesparten Altersrückstellungen sollten dann aber ausgeschlossen werden, teilte das Ressort von Finanzminister Peer Steinbrück mit, das die Verordnung nun fertiggestellt hat. Mit den Regelungen sei die planmäßige Einführung des neuen Basistarifs zum 1. Januar gesichert.
Durch die im vergangenen Jahr beschlossene Gesundheitsreform sind die privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2009 einen solchen Basistarif zu schaffen. Er entspricht im Wesentlichen den Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherung; Zuschläge wegen bestimmter gesundheitlicher Risiken dürfen nicht erhoben werden. In diesen Tarif sollen ehemalige Versicherte zurückkehren können, die ihren Versicherungsschutz verloren haben. Aber auch langjährige Privatversicherte erhalten in der ersten Jahreshälfte die Möglichkeit, in einen beliebigen Basistarif einer Kasse zu wechseln. Dabei können sie einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen, was bisher nicht möglich ist.
Altkunden können den Basistarif nutzen, um über ihn in einen höherwertigen Tarif einer anderen Kasse zu wechseln. Die private Krankenversicherung (PKV) fürchtet jedoch, dass es nächstes Jahr zu Wanderungsbewegungen kommt, die einigen Kassen schwer schaden könnten. Ihr Spitzenverband hatte daher eine Mindestbindung von drei Jahren gefordert, um eine Hürde zu schaffen. Zudem haben die Unternehmen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Versicherte, die ab dem 1. Januar eine private Police abschließen, erhalten ein uneingeschränktes Wechselrecht in den Basistarif eines beliebigen Unternehmens.
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