Bundestag verabschiedet Gesetz zur Abwicklung von Großbanken
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Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung macht sich mit einem auf Banken zugeschnittenen Insolvenzrecht an die Lösung eines der Kernprobleme der Finanzkrise.
Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der künftig eine geordnete Abwicklung von schlingernden Instituten ermöglichen soll. Darin ist auch eine Bankenabgabe vorgesehen, mit der die Branche an den Kosten künftiger Schieflagen beteiligt werden soll. Dadurch sollen die Steuerzahler, die mit Milliardensummen für Pleiteinstitute bürgen, wieder aus der Verantwortung kommen.
Mit dem Gesetzentwurf zieht die Bundesregierung weitere Konsequenzen aus der chaotischen Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers, die im Herbst 2008 das Weltfinanzsystem erschüttert hatte. Auch in Deutschland waren Institute ins Trudeln gekommen, prominentestes Beispiel ist die mittlerweile verstaatlichte Immobilienbank Hypo Real Estate.
In dem Gesetzentwurf wird ein zweistufiges Verfahren beschrieben, das von einer Sanierung der Bank in Eigenregie bis hin zu ihrer Zerschlagung durch die Bankenaufsicht reicht. Oberstes Ziel ist es, ungeordnete Pleiten zu verhindern und die für das Funktionieren des Finanzsystems zentralen Geschäftsbereiche stark vernetzter Banken weiterzuführen. Dazu kann die Aufsicht die systemrelevanten Teile auf einen privaten Erwerber oder eine staatliche Brückenbank übertragen.
Mit dem Gesetz soll zudem ein zweites Problem gelöst werden, die finanzielle Absicherung eines Konkurses durch Kredite und Bürgschaften. Bisher sind hier die Steuerzahler über den staatlichen Bankenrettungsfonds SoFFin eingesprungen, der zum Jahresende ausläuft. Künftig sollen die Institute jährlich rund eine Milliarde Euro in einen neuen Restrukturierungsfonds einzahlen. Die Höhe der Bankenabgabe orientiert sich an den individuellen Risiken der Banken. Zur Kasse gebeten werden nicht nur private Geldhäuser, sondern auch die Sparkassen und Genossenschaften sowie Spezialinstitute wie Immobilienbanken.
Ganz aus der Haftung nimmt das Gesetz die Steuerzahler allerdings nicht. Weil das Geld in dem Fonds zur Absicherung von Großpleiten nicht reichen wird, kann der Bund dem Fonds Kredite von bis zu 20 Milliarden Euro geben, die allerdings von den Banken zurückgezahlt werden müssen. Zudem kann der Fonds Kreditbürgschaften von bis zu 100 Milliarden Euro gewähren.
In der Koalition ist das Gesetz weitgehend unumstritten. Die Regierung braucht allerdings auch die Zustimmung der Länder im Bundesrat, in dem Union und FDP keine Mehrheit haben. Zudem regt sich Widerstand in der Bankenbranche, die vor allem an der Abgabe mäkelt. In anderen europäischen Ländern wird an ähnlichen Verfahren gearbeitet, die von den Regierungen der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer auf Weltfinanzgipfeln verabredet worden waren. Das deutsche Gesetz soll 2011 in Kraft treten.
Erschienen 25. August 2010 bei http://www.reuters.com.
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