Finanzgericht erklärt "Soli" für verfassungswidrig
Reuters | 25. November 2009 — Berlin (Reuters) - Das niedersächsische Finanzgericht hat als erstes deutsches Gericht den Solidaritätszuschlag für Ostdeutschl…
Für uns Steuerzahler hat das Niedersächsisches Finanzgericht gestern ein erfreuliches Urteil verkündet: Der Solidaritätszuschlag verstößt gegen das Grundgesetz und ist deshalb verfassungswidrig!
Seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchgängig) wird der Solidaritätszuschlag vor allem von Arbeitnehmern erhoben, um die Kosten der Deutschen Einheit zu finanzieren. Da dieses Projekt aber laut Politik zeitgebunden sein soll(te), ist nach Ansicht der Richter bei einer Dauer von nun 18 Jahren die Zeitgrenze überschritten.
Der „Soli“ schlägt beim Arbeitnehmer als Ergänzungsabgabe auf die Einkommenssteuer i.H.v. 5,5 Prozent zu Buche. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3000,- macht das 29,44 € pro Monat bzw. ganze 352,28 € pro Jahr aus, die der Arbeitnehmer an den Staat abgeben muss. Der Fiskus sammelt so über das Jahr ca. 12 Mrd. € ein. Und darauf will er natürlich nicht verzichten – wie z.B. Innenminister Thomas de Maizière gleich nach der Entscheidung des Gerichts verkünden ließ. Äußerst komisch, da die R…
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. November 2009 auf http://blog.betriebsrat.de.
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Seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchgängig) wird der Solidaritätszuschlag im Wege einer Ergänzungsabgabe i.H.v. 5,5 % auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben.