Regelung der organisierten Suizidhilfe geplant

Der Bundesrat will die organisierte Sterbehilfe ausdrücklich regeln und hat am 28. Oktober 2009 einen Gesetzesentwurf in zwei Varianten vorgelegt: Festlegung von klaren Sorgfaltspflichten für Mitarbeitende von Suizidhilfeorganisationen im Strafrecht oder Verbot der organisierten Suizidhilfe. Die Vernehmlassung läuft bis zum 1. März 2010. An der bisherigen Rechtslage, wonach die Beihilfe zum Suizid ohne selbstsüchtige Beweggründe erlaubt ist, wird grundsätzlich festgehalten. Mit dem Gesetz will der Bundesrat jedoch Leitlinien vorgeben und dadurch verhindern, dass sich die organisierte Sterbehilfe zur gewinnorientierten Tätigkeit entwickelt und sich der sog. „Sterbetourismus“ fortentwickle. Zudem soll gewährleistet werden, dass die organisierte Suizidhilfe todkranken Patienten vorbehalten bleibt und nicht durch chronisch oder psychisch kranke Menschen in Anspruch genommen werden kann. • Variante 1: Strenge Sorgfaltspflichten Der vom Bundesrat bevorzugte Gesetzesentwurf sieht vor, die beiden gleichlautenden Art. 115 StGB und Art. 119 MStG mit verschiedenen Sorgfaltspflichten zu ergänzen. Eine Strafbarkeit soll danach ausgeschlossen sein, wenn alle im Gesetz aufgeführten Sorgfaltspflichten beachtet werden und folgende Voraussetzungen vorliegen: freier und da…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Gesetzgebung , Variante
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 29. Oktober 2009 auf http://www.swissblawg.ch.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Schweiz: Neue Vorschläge zur Sterbehilfe

Handakte WebLAWg | 1. November 2009 — Der (Schweizer) Bundesrat will die organisierte Suizidhilfe ausdrücklich regeln. Er schlägt zwei Varianten zur Änderung des Str…

Sterbehilfe: organisierte Suizidhilfe wird nicht unter Strafe gestellt

swissblawg | 29. Juni 2011 — Der Bundesrat hat heute nach erneuter Prüfung entschieden, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafr…

Schweiz: Aus für Sterbehilfe?

Handakte WebLAWg | 29. Oktober 2009 — Der Schweizer Bundesrat hat zwei Varianten zur Änderung des Strafrechts vorgeschlagen. Entweder sollen sich Mitarbeiter von S…

Sterbehilfe: Durchsuchungen bei Roger Kusch

beck-blog | 3. Dezember 2008 — Bei Durchsuchungen im Büro und Wohnungen des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch haben die Ermittler Informationen …

CDU-Ethikexperte fordert schärfere Gesetze gegen Sterbehilfe

Reuters | 2. Juli 2008Berlin (Reuters) - In der neu entbrannten Debatte über Sterbehilfe hat der CDU-Ethikexperte Hubert Hüppe schärfere Gesetze verl…

Länder wollen gegen gewerbsmäßige Sterbehilfe vorgehen

Reuters | 4. Juli 2008Berlin (Reuters) - Die Bundesländer wollen mit möglichst großer Geschlossenheit gegen gewerbsmäßige Sterbehilfe vorgehen. Die…

CH: Kein Handlungsbedarf bei Sterbehilfe

Handakte WebLAWg | 6. Februar 2006 — Das Bundesamt für Justiz will weder Sterbehelfer überwachen noch neue Gesetzeshürden gegen den «Sterbetourismus» aufstellen. De…

Strafrechtler fordern Gesetz für Sterbehilfe

Handakte WebLAWg | 6. Dezember 2005 — Der leitende Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, Dr. Andreas Brunner, hat sich für einen konsequenten Stopp des Sterbetourismu…

Merkel strikt gegen Sterbehilfe - Länder wollen Gesetz

Reuters | 2. Juli 2008Berlin (Reuters) - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich gegen jede Form aktiver Sterbehilfe ausgesprochen. Angesichts eines…

Suizidhilfen: Polizei verbietet Kusch weitere Suizidhilfe

Handakte WebLAWg | 30. Dezember 2008 — Der umstrittene Sterbehelfer Roger Kusch hat gegen eine Auflage der Hamburger Polizei verstoßen, die ihm weitere Suizidhilfen…

Organisierte Suizidhilfe soll geregelt werden
SR 311.0 Art. 115 1. Tötung. / Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Schweizerisches Strafgesetzbuch)
SR 321.0 Art. 119 1. Tötung. / Verleitung und Beihilfe zu Selbstmord (Militärstrafgesetz)