Schweiz: Neue Vorschläge zur Sterbehilfe
Handakte WebLAWg | 1. November 2009 — Der (Schweizer) Bundesrat will die organisierte Suizidhilfe ausdrücklich regeln. Er schlägt zwei Varianten zur Änderung des Str…
Der Bundesrat will die organisierte Sterbehilfe ausdrücklich regeln und hat am 28. Oktober 2009 einen Gesetzesentwurf in zwei Varianten vorgelegt: Festlegung von klaren Sorgfaltspflichten für Mitarbeitende von Suizidhilfeorganisationen im Strafrecht oder Verbot der organisierten Suizidhilfe. Die Vernehmlassung läuft bis zum 1. März 2010. An der bisherigen Rechtslage, wonach die Beihilfe zum Suizid ohne selbstsüchtige Beweggründe erlaubt ist, wird grundsätzlich festgehalten. Mit dem Gesetz will der Bundesrat jedoch Leitlinien vorgeben und dadurch verhindern, dass sich die organisierte Sterbehilfe zur gewinnorientierten Tätigkeit entwickelt und sich der sog. „Sterbetourismus“ fortentwickle. Zudem soll gewährleistet werden, dass die organisierte Suizidhilfe todkranken Patienten vorbehalten bleibt und nicht durch chronisch oder psychisch kranke Menschen in Anspruch genommen werden kann. • Variante 1: Strenge Sorgfaltspflichten Der vom Bundesrat bevorzugte Gesetzesentwurf sieht vor, die beiden gleichlautenden Art. 115 StGB und Art. 119 MStG mit verschiedenen Sorgfaltspflichten zu ergänzen. Eine Strafbarkeit soll danach ausgeschlossen sein, wenn alle im Gesetz aufgeführten Sorgfaltspflichten beachtet werden und folgende Voraussetzungen vorliegen: freier und da…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. Oktober 2009 auf http://www.swissblawg.ch.
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Reuters | 4. Juli 2008 — Berlin (Reuters) - Die Bundesländer wollen mit möglichst großer Geschlossenheit gegen gewerbsmäßige Sterbehilfe vorgehen. Die…
Handakte WebLAWg | 6. Februar 2006 — Das Bundesamt für Justiz will weder Sterbehelfer überwachen noch neue Gesetzeshürden gegen den «Sterbetourismus» aufstellen. De…
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Handakte WebLAWg | 30. Dezember 2008 — Der umstrittene Sterbehelfer Roger Kusch hat gegen eine Auflage der Hamburger Polizei verstoßen, die ihm weitere Suizidhilfen…