Haftungsbeschränkung Ehrenamt: Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit?
Schlosser Aktuell | 3. Juli 2009 — Mit “Ein guter Tag für alle, die sich ehrenamtlich im Verein engagieren” war die heutige Pressemitteilung des Bundesministerium…
Im Vereinsrecht kommt es bald zu einer weiteren Änderung. Die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern soll gesetzlich beschränkt werden. Dafür wird ein neuer § 31b BGB geschaffen. Gegenüber dem Verein wird dann bei leichter Fahrlässigkeit nicht mehr gehaftet…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Juni 2011 auf http://notizen.duslaw.eu.
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Rechthaber | 22. Dezember 2008 — Ehrenamtlich tätige Vorstände von Vereinen und Verbänden haften im Falle einer eigenen Pflichtverletzung (Vorsatz oder Fahrläss…
beck-blog | 7. Juli 2009 — Wer ist nicht Mitglied in einem Verein? Die Erscheinungsformen von Vereinen sind vielfach: vom kleinen örtlichen Verein ( wie z…
Red Tape | 29. April 2009 — auch beim Finanzamt. Diesmal wurde es fast menschelnd. Ein Verein ging in Insolvenz, kann ja vorkommen. Aber man ist da schon…
Schlosser Aktuell | 20. September 2009 — Ganz stolz verkündet der Bundesrat in seiner Pressemitteilung vom 18.09.2009: “Bundesrat billigt Vereinsrechtsreformen Der …
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LAW OBSERVER | 18. November 2009 — Der ehrenamtliche Vereinsvorstand und die neue Haftung Diesen Herbst ist die gesetzliche Neuregelung zur Haftung von ehrenamt…
Rechtslupe | 12. Februar 2009 — Derzeit stehen insbesondere zwei rechtliche Rahmenbedingungen im Vereinsrecht zur VerschlechterungÜberprüfung an. Eines diese…