Regelfahrverbot: Eigene Sachentscheidung nach Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft - OLG setzt Fahrverbot selbst fest...

Das liest man nun wirklich selten: Das OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.10.2009 - 2 Ss OWi 239/09 (zu finden auch hier) hat in einem Fahrverbotsverfahren nach § 79 Abs. 6 OWiG von der Möglichkeit einer eigenen Sachentscheidung Gebrauch gemacht und das Regelfahrverbot nach § 25 Abs. 1 S. 1 StVG, § 4 BKatV selbst festgesetzt. Statt der vom AG festgesetzten Geldbuße von 300 Euro hat es 100 Euro und 1 Monat Fahrverbot festgesetzt. Aus den Gründen:

"...Ein solcher Ausnahmefall ist nach den Feststellungen des Amtsgerichts nicht gegeben. Der Betroffene hat lediglich vorgetragen, dass er gegebenenfalls mit seiner Kündigung zu rechnen habe. Eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und wie es dem Betroffenen möglich wäre, die Folgen des Fahrverbots abzumildern, fehlt völlig. Einer Zurückweisung der Sache an das Amtsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über den Rechtsfolgenausspruch bedarf es im vorliegenden Fall nicht. Der Betroffene verfügt nach den Feststellungen über geord…

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Themen: Amtsgericht , Ordnungswidrigkeiten , Olg Frankfurt , Fahrverbot , Regelfahrverbot
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 21. Dezember 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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