Reformvorschlag der Europäischen Kommission EU-Datenschutz

Nachdem bereits im vergangenen Jahr ein erster Entwurf der EU-Datenschutzverordnung im Internet auftauchte, hat nunmehr die Europäische Kommission am 25.01.2010 ihren Vorschlag zum europäischen Datenschutz bekannt gegeben. Im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens werden die Vorschläge der Europäischen Kommission dem Europäische Parlament und dem Europäischen Ministerrat zur weiteren Beratung übermittelt. Der Reformvorschlag der Europäischen Kommission besteht aus drei Elementen. Zum einen beinhaltet sie eine Verordnung, die das europäische Datenschutzrecht auf ein einheitliches Fundament stellt. Zudem enthält der Vorschlag eine Richtlinie, welche die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit regelt. Ferner ist eine Mitteilung enthalten, welche die politischen Ziele der Kommission aufzeigt. Einheitliches Regelungssystem Vorrangiges und begrüßenswertes Ziel ist die Statuierung eines einheitlichen datenschutzrechtlichen Regelungssystems. In diesem Zusammenhang stellte die EU-Kommissarin Viviane Reding klar, dass das bereits in Deutschland bestehende hohe Datenschutzniveau nicht reduziert werden soll, sondern vielmehr auf die gesamte EU ausgeweitet werden soll. Hiermit reagierte die EU-Kommissarin auf eine „typische deutsche Frage“. Durch die Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechtes und, insbesondere durch eine Entschlackung des Verwaltungsaufwandes für die Unternehmen, sollen pro Jahr ca. 2,3 Mrd. EUR eingespart werden können. Befugnisse Europäische Kommission Allerdings stieß die Vorgehensweise der Europäischen Kommission auf Kritik, die Weiterentwicklung des Datenschutzrechts in ihre eigenen Hände zu legen, in dem sie sich selbst umfangreiche Befugnisse in der Verordnung einräumte („delegated acts“, „implementing acts“). Außereuropäische Standards In den Artikeln 40 ff. wird die Übermittlung personenbezogener Daten an sog. Drittstaaten geregelt. Im Vergleich zum gegenwärtigen Datenschutzniveau wird der Geltungsbereich des europäischen Datenschutzrechtes deutlich ausgeweitet. Die Europäische Kommission stellte klar, dass jedwede außerhalb der EU erfolgende Bearbeitung von personenbezogenen Daten, durch auf dem EU-Markt aktive Unternehmen, künftig den EU-Vorschriften unterliegen soll. Im Besonderen äußerte sich die Regierung der USA kritisch über den Reformvorschlag der Kommission. Es wird befürchtet, dass die Einhaltung und Umsetzung der europäischen Datenschutzstandards den Unternehmen teuer zu stehen kommt und damit letztendlich ihre Dienstleistungen teurer werden. Datenportabilität Nunmehr ist in Artikel 17 ein „Recht auf Datenportabilität“ geregelt. Der Betroffene kann eine elektronische Kopie seiner personenbezogenen Daten in einem gängigen und zur Weiterverarbeitung geeigneten Format vom Datenhalter „zurück holen“ und zu einem anderen Dienstleistungsanbieter „mitnehmen". Dadurch soll der Wettbewerb unter den Anbietern derartiger Dienste zunehmen. Hiervon werden insbesondere soziale Netzwerke, wie Facebook betroffen se…

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Themen: Datenschutz , Vorschlag , Viviane Reding , Artikel

Erschienen 31. Januar 2012 auf http://www.kanzlei.biz/.

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