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Reform des Familienverfahrens geplant

am 26.09.2007 von http://www.ra-haensch.de/php/wordpress

Die Bundesregierung plant eine Reform des familiengerichtlichen Verfahrens. Dazu hat sie dem Deutschen Bundestag am 25.09.2007 einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/6308) vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass sämtliche Streitigkeiten über Trennung und Scheidung künftig von einem so genannten Großen Familiengericht verhandelt werden.
Das berichtet Beck-Aktuell.
Natürlich fallen wieder Schlagworte wie “Stärkung der Rechte der Verfahrensbeteiligten”, “einvernehmliche Konfliktlösungen zwischen den Beteiligten würden gefördert” und “Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung”.
Was tatsächlich wichtig ist, zeigt die Auseinandersetzung mit dem Bundesrat, der beteiligt sein will, was die Bundesregierung aber verhindern möchte:

Die Länder sehen die finanziellen Risiken des Gesetzentwurfes «mit äußerster Sorge»

Die Bundesregierung verwies indes insbesondere auf die Abschaffung der weiteren Beschwerden und die Verbesserung …

Vorher bei http://www.ra-haensch.de/php/wordpress (Rechtsanwalt Hänsch, Dresden)

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