Reform des § 522 II ZPO - Na und?

U.a. der Kollege Vetter „Alles neu bei Berufungen in Zivilverfahren" und das beck-blog berichten über die sog. Reform des § 522 ZPO - speziell dessen Absatz II:

Danach kann gegen Zurückweisungsbeschlüsse künftig ab einer Beschwer von 20.000 Euro Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Außerdem wird ein Zurückweisungsbeschluss zusätzlich davon abhängig gemacht, dass eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist. Die Schwelle der mangelnden Erfolgsaussicht der Berufung wird angehoben und künftig Offensichtlichkeit gefordert. ...

Nach der derzeit noch geltenden Regelung sind Zurückweisungsbeschlüsse nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO unanfechtbar. Wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erläutert, haben die Gerichte sehr unterschiedlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Berufungen durch unanfechtbaren Beschluss zurückzuweisen. ... Mit der Reform würden diese regionalen Unterschiede im Rechtsschutz beseitigt, da künftig die gleichen Rechtsmittel zulässig seien, unabhängig davon, ob die Entscheidung durch Urteil oder Beschluss ergeht.

Naja, so neu nun auch wieder nicht, de facto nur eine kleine Korrektur - mit ersichtlich sehr geringem Nutzen:

Ob nun „die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat" (so die bisherige Fassung), oder „offensichtlich aussichtslos" ist (so die neue Fassung) - wo, bitte, soll da ein messbarer Unterschied liegen? Die Gerichte, die bisher Berufungen per Beschluss zurückgewiesen haben, werden allenfalls die Formulierung ändern, nicht aber ihre Praxis.

Und Rechtsmittel gegen derartige Beschlüsse sind jetzt zwar möglich - aber erst ab einer Beschwer (so das beck-blog) bzw. einem Streitwert (so das JuMi) ab 20.000.- €, in der Mehrzahl der Fälle also nach wie vor nicht!

Ganz toll auch die „"Plauderklausel"":

Künftig muss auch im Berufungsverfahren immer mündlich verhandelt werden, wenn die …

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Themen: Zpo , Rechtsschutz , Unterschiede , Sabine , Jumi , Law Blog 522 Zpo
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 11. Juli 2011 auf http://ra-melchior.blog.de.

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