Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009
"Verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts" sollen auch enthalten sein. Das klingt wie Hohn, wenn man sich das Gesamtwerk durchliest. Das Jahressteuergesetz 2009 wirft seine Schatten in Form eines Referentenentwurfs voraus. Das Bundesfinanzministerium fasst den Inhalt relativ kurz zusammen: Neue Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage: Die Kinderzulage wird weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Absenkung der Altersgrenze für Kinder vom 27. auf das 25. Lebensjahr, wie sie das Steueränderungsgesetz 2007 vorsah, bleibt unberücksichtigt. Neue Besteuerung von Ehegatten: Ab dem Jahr 2010 soll für Doppelverdiener-Ehepaare ein so genanntes "optionales Faktorverfahren" eingeführt werden. Konkret sollen Ehepaare nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen können, sondern gemeinsam nach Steuerklasse IV besteuert werden. Durch das neue Verfahren soll der Splitting-Vorteil durch die gemeinsame Besteuerung auf beide verteilt werden. Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung: Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig noch mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter durchzuführen, sollen diese von der Besteuerung befreit werden. Unternehmen können Buchführung ins Ausland verlegen: Immer mehr Unternehmen sind weltweit tätig. Häufig wäre es da von Vorteil, Buchführungsaufgaben ins Ausland zu verlagern. Dies ist bisher rein rechtlich gesehen nicht möglich. Um Bürokratiekosten zu senken, soll diese Beschränkung aufgehoben und zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt werden. Steuerbetrug soll besser bekämpft werden können, extremistischen Organisationen sollen finanzielle Vorteile durch Steuerprivilegien genommen werden. Das Jahresteuergesetz sieht hierzu unter anderem vor: Steuerstraftaten verjähren weniger schnell: Bisher verjährte eine Steuerstraftat bereits nach fünf Jahren. Nun soll dies erst nach zehn Jahren der Fall sein – angesichts der jüngsten Fälle von Steuerhinterziehung eine sinnvolle Maßnahme, um Steuerbetrug einzudämmen. Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit: Vereine sollen nur dann als gemeinnützig gelten, wenn sie kein extremistisches Gedankengut fördern. Damit verlieren verfassungsfeindliche Vereine ihre Steuervorteile, sind zum Beispiel nicht mehr von der Gewerbsteuer befreit und müssen künftig den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen. Besteuerung von ausländischen Familienstiftungen: Für ausländische Familienstiftungen galt nach § 15 des Außensteuergesetzes schon immer, dass die Erträge der Stiftung den im Inland ansässigen Stiftern oder Begünstigten zuzurechnen sind, d.h. sie erhöhen die Einkünfte der Stifter oder Begünstigten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Stiftung tatsächlich Zuwendungen an den Stifter oder die Begünstigten leistet. Daran soll sich im Grundsatz nichts ändern. Die im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 vorgesehene Änderung des § 15 des …
» Vollständiger ArtikelThemen: Bundesfinanzministerium , Jahressteuergesetz 2010 Referentenentwurf
Erschienen 31. Mai 2008 auf http://rafranke.blogspot.com.
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