Referentenentwurf eines FamFG
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthält eine vollständige Neukodifizierung und löst als neues Stammgesetz das bisherige FGG und das Buch 6 der ZPO ab. Der Entwurf enthält noch keine Regelungen über das Verfahren in Nachlasssachen. Ebenso fehlen noch kostenrechtliche Folgeregelungen. Das BMJ hat angekündigt, diese Teile des Entwurfs bis zum 01.08.2005 nachzureichen. Lesen Sie hierzu die BMJ- Pressemitteilung v. 06.06.2005.
Kommentare zu "Referentenentwurf eines FamFG":
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