Referentenentwurf eines FamFG

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthält eine vollständige Neukodifizierung und löst als neues Stammgesetz das bisherige FGG und das Buch 6 der ZPO ab. Der Entwurf enthält noch keine Regelungen über das Verfahren in Nachlasssachen. Ebenso fehlen noch kostenrechtliche Folgeregelungen. Das BMJ hat angekündigt, diese Teile des Entwurfs bis zum 01.08.2005 nachzureichen. Lesen Sie hierzu die BMJ- Pressemitteilung v. 06.06.2005.

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Themen: Gesetzgebung , Bmj

Erschienen 18. Juni 2005 auf http://log.handakte.de/.

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Kommentare zu "Referentenentwurf eines FamFG":

25. Februar 2009 von JS — Das neue FamFG wirkt sich auf weit mehr aus als nur das Familienverfahren und die ZPO, wie man zunächst glauben mag.Man denke nur an das Registerrecht. Unter http://www.famfg.info gibt es neben dem Gesetzestext, wie er in Kraft treten wird auch ein interessantes kurzes Video zur Reform.

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