Referendariat abschaffen?

Ganz gleich, wie man zu Juristenausbildungsreformen stehen mag, eine Aussage der Rechtsreferendare Dr. Andreas Pitz und Dr. Marco Wicklein in der "Zeitschrift für Rechtspolitik" (2008, S. 131 f.) wird jeder "amtierende" Referendar sicher gerne unterschreiben: Diese [Referendare, DE] haben gerade das Studium hinter sich gebracht und dabei mit dem Ersten Staatsexamen eine der anerkannt schwersten Prüfungen erfolgreich bestanden. Obwohl sie dafür schon eine sehr große Stoffmenge zu bewältigen hatten, müssen sie für das Zweite Examen ein Vielfaches hinzulernen, gerade auch formales Wissen. Man verlangt von ihnen nicht nur, einen Mandanten im Arbeitsrecht richtig beraten zu können, vielmehr sollen sie gleichzeitig auch Erbverträge gestalten und alle Arten von Zivilurteilen schreiben können. Zugleich muss der Referendar ein Experte im Strafrecht sein und sowohl die Arbeit eines Staatsanwalts und Richters kennen, als auch eine saubere Revisionsbegründung schreiben können, was selbst spezialisierten Praktikern Probleme bereitet. Doch damit noch nicht genug. Anschließend sind auch noch vertiefte Kenntnisse im öffentlichen Recht gefragt und der Referendar muss sowohl über Kenntnisse im Straßenrecht verfügen als auch ein Urteil in einem Baurechtsstreit schreiben und Widersprüche im Ausländerrecht bearbeiten können. In Anbetracht der Tat…

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Themen: Anwaltsmarkt , Referendariat , Karriere , Referendar , Zeitschrift

Erschienen 22. Mai 2008 auf http://www.jurabilis.de.

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