Referendare auf der Jagd nach Arbeitslosengeld: Meldepflicht beachten
am 20.06.2006 von http://www.jurabilis.de
Die Bundesagentur für Arbeit vertritt die Auffassung, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die den juristischen Vorbereitungsdienst im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses absolvieren, sich nach § 37b SGB III als arbeitsuchend zu melden haben. Nach dieser Vorschrift ist das bevorstehende Ende des Rechtsverhältnisses der Agentur für Arbeit mitzuteilen, sobald der Arbeitnehmer Kenntnis vom Beendigungszeitpunkt erhält. Für die die Meldepflicht auslösende Kenntnis reiche es aus, dass der Monat absehbar ist, in dem das Referendariat bei regulärem Verlauf der Ausbildung enden wird (mithin: Monat der mündlichen Prüfung).
In diesem Sinne steht der Beendigungszeitpunkt ‑ wie bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ‑ bereits bei Aufnahme in den Vorbereitungsdienst fest. Die Referendarinnen …
Meldepflicht bei Arbeitslosigkeit
Law-Blog / Mit Wirkung zum 01. Januar 2006 wurden auch die Regelungen des § 37 b SGB III geändert. Auch zukünftig ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend zu melden, falls sein Arbeitsverhältnis endet, unabhängi…
Bundessozialgericht: Keine Kürzung des Arbeitslosengeldes bei Nichtwissen über Meldepflicht
www.unternehmensjurist.de / Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel darf die Bundesagentur für Arbeit das Arbeitslosengeld dann nicht kürzen, wenn der Arbeitnehmer nicht gewusst hat, dass er sich unverzüglich nach Wissen über seine bevorstehende Arbeitslosigke…
Verspätete Arbeitslosmeldung
Blickpunkt Recht & Steuern / Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich schon vor der Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur für Arbeit nach Maßgabe des § 37b SGB III unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts arbeitssuchend melden. Die Verletzu…
Sozialrecht: Einheitliche Meldefrist von 3 Monaten für Arbeitsuchende aus be- und unbefristeten Arbeitsverhältnissen
Recht und Alltag / Ein gekündigter Arbeitnehmer eines unbefristeten Arbeitsverhältnis muss sich auch bei längeren Kündigungsfristen erst drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit melden (Sozialgericht (SG) Düsseldorf,…
BAG zum Widerspruch des Arbeitgebers gegen die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, Urteil v. 11.07.2007 Az.: 7 AZR 501/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass schon in der Ablehnung eines Wunsches auf einvernehmliche Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses regelmäßig ein Widerspruch iSd. § 15 Abs. 5 TzBfG gegen die Fortsetzung des…
Arbeitsrecht 2006 Teil 2
Rechtblog / Meldepflicht als Arbeit suchend Die Pflicht, sich frühzeitig Arbeit suchend zu melden, besteht künftig drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, der Arbeitnehmer erfährt erst später davon. Künftig…
