Reemtsma-Entführung: Drach-Bruder Lutz zu 6 1/2 Jahren wegen Geldwäsche verurteilt

Der Bruder des Reemtsma-Entführer Thomas Drach, Lutz Drach, ist in der Neuauflage seines Prozesses wegen Geldwäsche am Dientag dieser Woche durch das Landgericht Aachen zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist aufgrund allseitigen Rechtsmittelverzichts sofort rechtskräftig geworden. Wie faz.net berichtet, hat Drach gegen Ende des Verfahrens gestanden, gewerbsmäßig und als Mitglied einer Bande 3,9 Millionen Euro aus dem Reemtma-Lösegeld „gewaschen“ zu haben. Über den Verbleib der Reemtsma-Millionen wurde allerdings auch diesmal nichts bekannt. In der Erstauflage des Verfahrens war Drach "nur" wegen Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt worden. Gewerbs- und Bandenmäßigkeit war damals vom Gericht verneint worden. Deshalb war die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen - mit Erfolg. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Staatsanwaltschaft , Lutz , Reemtsma , Drach
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 26. April 2006 auf http://www.strafblog.de.

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