Rede zum Fenster heraus
am 28.04.2008 von http://www.kanzlei-hoenig.info
Es war eine spannende Geschichte aus dem Drogenmilieu: Der beraubte Drogenhändler war der Geschädigte, der (leider) nur teilweise von seinem Recht, als Zeuge zu schweigen, Gebrauch machte. Ein angeblicher Mittäter wurde gesondert verfolgt, sein Verfahren abgetrennt und er fand sich nun als Zeuge im Prozeß gegen seine Kumpels wieder. Entsprechend belehrt, nicht nur vom Gericht, sagte er gar nichts. Damit war die Tür geöffnet für das Rechtsgespräch.
Staatsanwalt, Gericht und Verteidiger waren sich schnell einig; Minderschwerer Fall des schweren Raubs, eingeschränkte Schuldfähigkeit gibt für meinen Mandanten zweieinhalb Jahre, für den voll schuldfähigen Mitangeklagten drei Jahre und neun Monate. Ich konnte für meinen Mandanten noch die Aufhebung des Haftbefehls durchsetzen.
Für den nächsten Verhandlungstag war nur ein Gutachten vorgesehen und dann sollte plädiert werden. Ich saß dann abends am Schreibtisch, um den Schlußvortrag anhand meiner Notizen aus den Verhandlungsterminen vorzubereiten. Irgendwie liefen meine Gedanken aber nicht rund. Selbst eine weitere Tasse Caffè half mir nicht auf die Sprünge.
Bis mir die an mich selbst gerichtete Frage einfiel: Was machst Du da eigentlich? Die Sache ist doch klar, das Ergebnis steht fest, wofür brauchen wir denn noch das Plädoyer?! Angesichts der Verfahrensabrede wäre das doch ohnehin nur eine Ansprache an …
Geringe Schuld
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strafblog / Am Freitagmorgen hatte ich bereits prognostiziert, dass noch manches passieren könne, bevor im Krefelder Prozess um mehrere Cannabisplantagen endlich plädiert werden könne. Der 14- Verhandlungstag ist vorbei und wieder war es nichts mit einem Ende…
Haftbefehl: Das machen wir hier immer so!
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