2. Deutscher Verbrauchertag am 12. Mai 2009
Recht für Verbraucher | 16. März 2009 — 2. Deutscher Verbrauchertag am 12. Mai 2009 Unter dem Motto "Verbraucherkompetenzen von Familien stärken" veranstaltet der Verbr…
Über den Polizeiticker bin ich zu einem interessanten Lagebericht des LKAs [pdf] zur Kriminalität durch “arabische Großfamilien”. Die Polizei möchte sich wohl in der Diskussion um die Berliner Kriminalität und z.B. durch Richterin Heisig aufgeworfene Fragen nach dem Umgang damit positionieren. Interessant dabei exemplarisch der Absatz über die Organisierte Kriminalität.
Im Jahr 2009 wurden in Berlin 81 OK-Komplexe bearbeitet. Diese richteten sich gegen insgesamt 1.196 Tatverdächtige aus 58 Staaten. Unter den Top 10 der hierzu gehörigen Staatsangehörigkeiten befanden sich keine Personen aus Staaten der Arabischen Liga. Auf Platz 1 liegen Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Ansonsten verkürzt der 14-seitige Bericht an vielen Stellen, zum Beispiel lese ich nirgendwo in den Stellen, in denen es um die libanesische Staatsangehörigkeit den Bezug zu palästinensischen Flüchtlingen, die in diesem Rahmen meiner Erfahrung nach kommen müssen! Was andererseits recht gut kommt, sind die Klarstellungen der Polizei:
In den Medien wird immer wieder formuliert, dass sich die polizeilichen Ermittlungen gegen arabische Großfamilien richten. Diese Aussage ist insofern falsch, als Gegenstand der Ermittlungsarbeit der Polizei nicht Familien oder sogenannte „Clans“ sind, sondern stets Einzelpersonen, die Straftaten begangen haben. Welcher Ethnie oder welcher Familie sie angehören, spielt bei den Ermittlungen – abgesehen von eventuellen einsatztaktischen Elementen – keine Rolle, zumal sich bei seriöser Betrachtung keine erkennbare Korrelation zwischen der Familienzugehörigkeit und dem Begehen von Straftaten herstellen lässt. Die Institution „Familie“ an sich stellt keine kriminelle Vereinigung dar, die zum Zwecke der Begehung von Straftaten gegründet wird. Die Geburt in eine Familie hinein ist Zufall und kein selbständiger Entschluss. Selbst die Abwendung von der eigenen Familie ist erst zu einem Zeitpunkt möglich, da die entsprechenden Sozialisierungsphasen bereits durchlebt wurden. Im Hinblick auf polizeiliche Ermittlungen sind jedoch gerade innerhalb arabischer Großfamilien Faktoren vorhanden, die die sonst üblichen (gesellschaftlichen Normen entsprechenden) Abläufe eines Strafverfahrens verändern können. Dazu zählen die bereits erwähnte innere Abschottung von Familien sowie andere ethisch-moralische Lebensvorstellungen. Hinzu kommt, dass gerade der enge Familienzusammenhalt als Drohpotenzial für Zeugen, aber auch für Konkurrenten im kriminellen Milieu genutzt werden kann. Zur Einschätzung der Dimension und zur Abgrenzung von …
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. Dezember 2010 auf http://www.viajura.de/.
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