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Rechtswegfragen

am 28.02.2008 von chris.blog » Jura

Ein amtsbekannter Alkoholiker liegt volltrunken, halbnackt und hilflos an einer Bushaltestelle auf dem Boden. Die Polizei sperrt ihn über Nacht in die Ausnüchterungszelle und verlangt dann per Bescheid Kostenerstattung. Der Bescheid wird mit einer Klage angefochten.
Das war im Großen und Ganzen der Sachverhalt meiner letzten Klausur. Meine Aufgabe nun bestand darin, eine Klageerwiderung zu entwerfen. Um eines habe ich mir dabei überhaupt keine Gedanken gemacht, nämlich um den Verwaltungsrechtsweg. Eindeutiger geht es ja kaum noch: Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt, und überhaupt ist das Polizei- und Ordnungsrecht ohne Ende hoheitlich. Nein, gewiss, zum Verwaltungsrechtsweg durfte man hier nicht ein Wort verlieren.
Denkste! Denn § 19 Nds. SOG schreibt vor, dass das Amtsgericht für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von …

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