Rechtsweg gegen erkennungsdienstliche Behandlungen
Rechtslupe | 20. Juni 2011 — Für Klagen gegen die Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen als Maßnahme der vorsorgenden Strafrechtspflege nach § 81b 2…
Wird eine beanstandete polizeiliche Anordnung im Zusammenhang mit strafprozessualen Maßnahmen im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nach § 160 StPO auf der Grundlage des § 164 StPO getroffen (hier: vorübergehende Untersagung des Überschreitens der Absicherung einer als Tatort in Betracht kommenden Verkehrsunfallstelle, um die Spurensuche zu ermöglichen), ist diese Maßnahme als Strafverfolgungsmaßnahme dem Strafverfahrensrecht zuzuordnen und unterliegt deshalb als sog. Justizverwaltungsakt auf dem Gebiet der Strafrechtspflege wegen der abdrängenden Sonderzuweisung des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG i.V.m. § 40 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO der Überprüfung durch die ordentlichen (Straf-)Gerichte.
In dem hier vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschiedenen Fall wendet sich die Klägerin, eine Nachrichtenagentur, dagegen, dass einem ihrer Mitarbeiter an einer Unfallstelle von der Polizei das Überschreiten der Absperrung untersagt worden ist. Nach dem von der Polizei vorgelegten Unfallbefundbericht und der ergänzenden Stellungnahme des die Unfallstelle sichernden Polizeibeamten hatte sich ein Verkehrsunfall mit Todesfolge ereignet, bei dem der Unfallort als Tatort eines (fahrlässigen) Tötungsdelikts angesehen und abgesperrt wurde, um die Spuren zu sichern und den Verkehr umzuleiten. Der Mitarbeiter der Klägerin wurde ca. 40 Minuten nach seinem Eintreffen, nachdem die Tatortspuren gesichert waren, zum Unfallort vorgelassen. Damit ist die beanstandete polizeiliche Anordnung im Zusammenhang mit strafprozessualen Maßnahmen im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nach § 160 StPO getroffen worden. Bei polizeilichen Maßnahmen auf der Grundlage der StPO enthält § 164 StPO die Befugnis zur Platzverweisung und sogar zur Festnahme von Störern, wenn dies für die Durchführung einer bestimmten Amtshandlung der Polizei erforderlich ist. Auf dieser Grundlage hat die Polizei hier nach den vorliegenden Berichten gehandelt.
Dass die…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Januar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.
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