Rechtswahl in AGB unwirksam?

Ein Vertrag unterliegt nach Art. 27 EGBGB grundsätzlich dem von den Parteien gewählten Recht.

Nach einem Urteil des LG Heilbronn können Rechtswahlklauseln in AGB allerdings gegen § 307 BGB verstoßen und damit unwirksam sein. Dieses Ergebnis begründet das Gericht mit Art. 29 EGBGB, wonach unter bestimmten Umständen eine Rechtswahl zugunsten eines ausländischen Rechts gegenüber einem deutschen Verbraucher nicht dazu führen darf, dass zwingende Verbraucherschutzregelungen des deutschen Rechts nicht gelten.

Dieser Ansatz ist indes dogmatisch zweifelhaft. Die Wirksamkeit einer Rechtswahlklausel bestimmt sich nach der Rechtsprechung des BGH nach dem gewählten Recht. Nur bei Vorliegen der besonderen und nicht analogiefähigen Voraussetzungen von Art. 29 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EGBGB kommt es anschließend zu einem Günstigkeitsvergleich zwischen dem gewähltem und dem deutschen Recht – bei dem sich auch das gewählte Recht durchsetzen kan…

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Themen: Urteil , Bgh , Agb , Vertrag , Parteien , Heilbronn , Egbgb , Rechtswahlklausel Agb

Erschienen 7. September 2009 auf http://spielerecht.de.

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