Rechtsverklickerer des Internets - René Martens auf ftd.de zu bloggenden Anwälten

Einen Einblick in die "Lawblogszene" gibt René Martens heute auf dem Online-Ableger der Financial Times Deutschland (ftd.de). Dabei konzentriert er sich auf die bloggenden Rechtsanwälte und zählt den geschätzten Kollegen und Referendar Jens Ferner großzügig mit dazu. Der unterhalte elf (!) Blogs zu verschiedenen Rechtsthemen, Martens erwähnt drei: Schwarz-Surfen, Jurakopf und Feindstrafrecht.com - eigentlich alles keine klassischen Blogs.

Martens weist auf die rund 400 an JuraBlogs teilnehmenden Blogs hin und macht sich Gedanken zu den Gründen, warum Anwälte bloggen: "Man kann damit Werbung in eigener Sache machen, die Schreiblust stillen oder sich in rechtspolitische Debatten einmischen." Er hebt den Geschwindigkeitsvorteil von Blogs gegenüber juristischen Fachzeitschriften hervor. Dabei übersieht er, dass man als Anwalt mit Fachzeitschriften überhaupt nur sehr begrenzt Werbung in eigener Sache machen kann: Welcher Mandant liest schon die NJW?

Henning Krieg (kriegs-recht.de) kommt zu Wort: Die thematischen Schwerpunkte lägen bei den internetnahen Themen und dem Strafrecht. Astrid Auer-Reinsdorff von der DAV IT wird mit Überlegungen zitiert, dass einerseits die Anwälte jetzt unmittelbar und damit präziser, als dies im Dialog mit Journalisten möglich sei, Entscheidungen zusammenfassen könnten, dass aber andererseits für den Laien die dahinterliegenden Interessen kaum abschätzbar seien.

Die Ausführungen zum Projekt buskeismus.de von Rolf Schälicke sind zwar interessant, der Bezug zu den bloggenden Anwälten wird aber nicht recht klar. Dann geht Martens noch auf zwei recht junge Blogs ein: Das Blog von Anja Uelhoff und das Social Media Recht Blog von Nina Diercks. Während die eine Kollegin "launig aus ihrem Arbeitsalltag erzählt", möchte die andere "ihren Lesern die 'Schwellenangst vor dem Elfenbeinturm Juristerei nehmen'".

Etwas ärgerlich ist, dass Martens die erwähnten Blogs nicht nur nicht verlinkt, sondern auch nur zum Teil die genauen Namen nennt, so dass man etwas rumsuchen muss, wenn man sich selbst ein Bild machen will.

Zum Schluss behauptet Martens, die "Zitiergepflogenheiten in der juristischen Zunft" hinderten die Verbreitung von Blogs. Noch einmal wird Jens Ferner bemüht:

Als zitierfähig gelte "grob gesagt nur, was gebunden oder zumindest gedruckt …

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Themen: Anwalt , Weblog , Jurablogs , Financial Times , Nina , Dialog , Mandantenakquise , Ftd.de
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 12. Oktober 2010 auf http://ralfzosel.de/.

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