Rechtsstaatlich bedenklich

Die derzeitige Diskussion über den Kauf der Schweizer Steuer CD gibt einem auch als Jurastudent zu denken. Insbesondere die schöne Fallfrage, ob der deutsche Staat einfach so Daten kaufen dürfe, die aus illegalen Quellen zu stammen scheinen. Darauf aufbauend wird man fragen, ob die so gewonnenen Daten in späteren Verfahren gegen die Beschuldigten verwendet werden dürfen.

In Art. 20 Abs. 3 GG wird das Rechtsstaatsprinzip normiert. Es bindet alle drei Gewalen, somit auch die Bundesregierung als Exekutive. Überaus fraglich erscheint nun der von der Bundeskanzlerin “abgesegnete” Vorstoß, illegal erworbene Daten zu verwerten, auch wenn diese dem deutschen Staat Mehreinnahmen in ungeahnter Höhe verschaffen dürften. Der Zweck scheint hier die Mittel zu heiligen. Doch um welchen Preis? Und über dies: Dürfen die das überhaupt?

Aufgrund der Bindung der drei Gewalten an Recht und Gesetz halte ich das objektiv betrachtet für nicht vertretbar. Durch den Ankauf der …

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Themen: Bundesregierung , GG , Geld , Schweiz , Steuern , Rechtsstaatsprinzip , Steuerhinterziehung , Bank
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Erschienen 3. Februar 2010 auf http://www.legalfuture.de.

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