Rechtsstaat sieht anders aus

Wenn der Vorwurf stimmt, ist er ungeheuerlich:

Wir halten es für inakzeptabel, dass der Verteidigung wesentliche Akten wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks vorenthalten werden, der Generalbundesanwalt und der Präsident des Bundeskriminalamtes aber gleichzeitig die Öffentlichkeit über Ermittlungsdetails informieren, die der Verteidigung aus den Akten gänzlich unbekannt sind. Quelle: 2. Presseerklärung der Verteidiger Heer und Stahl v. 27.12.2011 im Verfahren gegen Frau Beate Z.

Die Bundesanwaltschaft führt ein Verfahren. Die Verteidiger erhalten keine vollständige Akteneinsicht. Das was sie nicht zur Kenntnis bekommen sollen, würde den Ermittlungszweck gefährden. Die Verteidiger erfahren Sachverhalte nicht über ein Leck in der Geheimhaltung, so…

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Themen: Chefs , Stahl

Erschienen 28. Dezember 2011 auf http://drschmitz.info.

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