Rechtsstaat, scheibchenweise
am 30.08.2007 von kanzlei-hoenig.info
Nach dem ich mir die Akte “Finanzermittlungen” angeschaut habe, frage ich mich einmal mehr, von welcher Qualität der Rechtsstaat ist, in dem ich lebe.
Wegen des Verdachts auf Handel mit Beträubungsmitteln werden dem Mandanten 561,00 Euro in “szenetypischer Stückelung” (Es handelte sich um Scheine und Münzen, das was jeder im Portemonaie hat.) weggenommen.
Nachdem sich heraus gestellt hat, daß das Geld legal ist, hätte es eigentlich an den Mandanten herausgegeben werden können (müssen?). Die Finanzermittler der Polizei hatten aber etwas dagegen.
Zunächst fragten sie beim Sozialamt an, ob der Mandant (Hilfe-Empfänger) überhaupt soviel Geld haben darf. Darf er, sagt das Sozialamt. Das so genannte “Schonvermöge” betrage über 4.000 Euro.
Zurückgeben? Na, das wollen wir doch mal sehen, müssen sich die Finanzermittler gefragt haben. Und fragen beim Zentralen Schuldnerregister an, ob denn dort Verbindlichkeiten des Mandanten notiert seien. “Positiv!” lautete die Antwort, aber die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung war schon länger als fünf Jahre her. Geht also nichts mehr.
Jetzt aber: Zurückgeben? Mooooment. Die Finanzermittler haken nach: Ob denn beim Schuldnerregister noch Gläubiger bekannt seien, Aktenzeichen oder ähnliches. Eine uralte Forderung wurde daraufhin den Ermittlern mitgeteilt. Ein Fitness-Studio hatte da noch einen offenen Deckel über 400,00 Euro.
Kurzer Hand wurde das Studio …
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