Rechtsschutzversicherung: Ausschluss für Kapitalanlagen unwirksam

Rechtsschutzversicherung muss trotz eines Ausschlusses für Kapitalanlagegeschäfte Deckungsschutz erteilen. Diese für geschädigte Kapitalanleger äußerst wichtige Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) München getroffen. Der im „Kleingedruckten“ enthaltene Ausschluss ist unwirksam. Mithin besteht voller Deckungsschutz. Nachdem im letzten Jahrzehnt die Haftungsprozesse aufgrund fehlerhafter Aufklärung im Zusammenhang mit Kapitalanlagemodellen immer weiter ausuferten, sahen sich viele Rechtsschutzversicherer zum Handeln genötigt. Um die Kosten in den Griff zu bekommen, nahmen mittlerweile fast alle Versicherer einen Ausschluss für Kapitalanlageschäfte in ihre Bedingungen auf. Dies führt dazu, dass eine Vielzahl von möglichen Ansprüchen von den Anlegern nicht mehr verfolgt werden, weil das Kostenrisiko schlicht zu groß wurde. Dies spielt natürlich den Initiatoren etc. in die Hände. Gegen die Verwendung einer solchen Ausschlussklausel hatte nun ein Verbraucherverband geklagt und vor dem OLG Recht bekommen. Die Münchener Richter hatten bemängelt, dass die hier von der Rechtsschutzversicherung verwendete Klausel für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer unklar formuliert sei, weil der genaue Umfang des Ausschlusses unklar bleibe. Diese Unklarheit gehe zu Lasten desjenigen, der die Klausel verwendet, also der Versicherung. In der Folge ist die gesamte Vertragsbestimmung gänzlich unwirksam, so dass der Ausschluss nicht greift. Es besteht vollständiger Deckungsschutz, so dass die Versicherung nunmehr – soweit keine anderen Ausschlussgründe vorliegen – entsprechende Haftungsprozesse finanzieren muss. Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Urteil ist zu begrüßen, weil es die Rechte geschädigter Anleger erheblich stärkt. Viele lassen sich von kostenträchtigen Prozessen oder auch einer anwaltlichen außergerichtlichen Vertretung abhalten, weil sich ihre Rechtsschutzversicherung auf den Ausschlussgrund …

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Themen: Rechtsschutzversicherung

Erschienen 3. November 2011 auf http://www.kapital-rechtinfo.de.

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