Rechtsschutzversicherer: „Mein Geld, das bekommst Du nicht. Jedenfalls nicht ohne heftige Gegenwehr.“

Es gibt die Rechtsschutzversicherer, mit denen die Kommunikation reibungslos abläuft, und es gibt die „anderen“ Rechtsschutzversicherer.

Vorliegend war die außergerichtliche Deckungszusage längst erteilt worden. Die Gegenseite verweigerte außergerichtlich die Zahlung und das Klageverfahren stand an. Also habe ich die außergerichtlichen Kosten gegenüber dem Rechtsschutzversicherer abgerechnet und um Anweisung des Gerichtskostenvorschusses gebeten (zusammen immerhin knapp 2.000,- €).

Man sollte meinen, daß das schnell über die Bühne geht, schließlich war die Einstandspflicht bereits geprüft worden. Aber weit gefehlt.

Unter dem 06.12.2010 erfolgte die Anforderung der Kosten unter Beifügung des Klageentwurfs.

Nach erster Erinnerung erfolgte unter dem 04.01.2010 die erste Rückfrage mit der Bitte, sämtliche außergerichtlich geführte Korrespondenz und „die Kostenabrechnung des gegnerischen Haftpflichtversicherers“ zu übersenden. Welche Kostenabrechnung das sein soll, wenn doch der gegnerische Haftpflichtversicherer jede Zahlung verweigert hat, ist wohl auch dem Rechtsschutzversicherer schleierhaft, jedenfalls konnte man meine Rückfrage nicht beantworten.

Sei es drum. Um die Angelegenheit nicht zu verzögern, habe ich dann am 10.01. sämtliche außergerichtliche Korrespondenz an den Versicherer übersandt.

Am 25.01.2010 habe ich per Fax erneut an die Anweisung der Kosten erinnert.

Am 09.02. erhielt ich die Deckungszusage für das Klageverfahren … ohne daß allerdings die Kosten angewiesen worden waren.

Ein Telefonat mit dem Versicherer später folgt dessen Fax-Nachricht: „Die Gerich…

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Erschienen 24. Februar 2011 auf http://kanzleiundrecht.wordpress.com.

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