Rechtsschutz gegen die Wahlprüfung
Rechtslupe | 16. März 2010 — Ein wahlberechtigter Bürger hat zwar einen Anspruch auf eine Wahlprüfung, nicht aber auch einen Anspruch auf Überprüfung der …
Ein medizinischer Hochschullehrer kann sich nicht mit der Behauptung gegen die Berufung eines weiteren Professors wenden, durch dessen künftige Tätigkeit werde sein Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung und Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigt. Etwaige Schmälerungen seines Tätigkeitsfeldes im Bereich der Krankenversorgung können sich regelmäßig erst aus nachfolgenden Organisationsmaßnahmen des Universitätsklinikums ergeben.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2010 – 9 S 2586/90
Diese Beiträge dürften Sie ebenfalls interessieren: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik Rechtsschutz gegen eine Postbeschlagnahmeanordnung Ablieferungspflicht bei Nebentätigkeiten eines Beamten Die verspätete Kündigungsschutzklage des DGB-Rechtsschutzsekretärs Neuer M… » Vollständiger ArtikelErschienen 22. Februar 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
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