Rechtsschutz gegen den neuen Professoren-Kollegen

Ein medizinischer Hochschullehrer kann sich nicht mit der Behauptung gegen die Berufung eines weiteren Professors wenden, durch dessen künftige Tätigkeit werde sein Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung und Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigt. Etwaige Schmälerungen seines Tätigkeitsfeldes im Bereich der Krankenversorgung können sich regelmäßig erst aus nachfolgenden Organisationsmaßnahmen des Universitätsklinikums ergeben.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2010 – 9 S 2586/90

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Themen: Universität , Rechtsschutz , Kollegen , Chefarzt
Rechtsgebiet: Beamtenrecht

Erschienen 22. Februar 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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