Rechtsquellen zur geplanten Neuwahl
am 22.05.2005 von http://rafranke.blogspot.comGG Artikel 67 (1) 1 Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. 2 Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen. (2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen. GG Artikel 68 (1) 1 Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. 2 Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt. (2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen. Grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Urteil des Zweiten Senats vom 16. Februar 1983 auf die mündliche Verhandlung vom 25. Januar 1983 -- 2 BvE 1, 2, 3, 4/83 --: BVerfGE 62,1 http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv062001.htmlLeitsätze BVerfGE 62, 1 - Bundestagsauflösung:1. Im Organstreit kann der einzelne Bundestagsabgeordnete die behauptete Verletzung jedes Rechts, das mit seinem Status als Abgeordneter verfassungsrechtlich verbunden ist, im eigenen Namen geltend machen. An der Gewährleistung der in Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GG festgelegten Dauer der Wahlperiode hat der Status des Abgeordneten Anteil.2. Die Anordnung der Auflösung des Bundestages oder ihre Ablehnung gemäß Art. 68 GG ist eine politische Leitentscheidung, die dem pflichtgemäßen Ermessen des Bundespräsidenten obliegt. Ein Ermessen im Rahmen des Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG ist dem Bundespräsidenten freilich …
IDEEN UND IHRE UMSETZUNG
LawBlog / So einfach ist das alles nicht: Grundgesetz Artikel 67 (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bun…
Rechtsgutachten zur geplanten Videoüberwachung
mindermeinung.de / Im Zuge des Unium- und Neubaus sollen Videoüberwachungsanlagen angebracht werden. Einige werden sich sagen, na gut, aber es gibt ja schon Kameras an der Uni, die Flure, Zugänge und Bibliotheken überwachen. Neu ist aber, dass die Hörsäle überwac…
(Kein) Selbstauflösungsrecht des Bundestages
chris.blog » Jura / In der Schule habe ich gelernt, dass die Auflösung des Bundestages (nur) dieser selbst beschließen kann. Ich erinnere mich gut daran, weil es mir so unglaublich plausibel erschien, was mein Lehrer, der inzwischen tot ist, uns da erzählte. Plausibe…
Geschichte wird gemacht, es geht voran...
mepHisto-bLAWg / Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Organklage derBundestagsabgeordneten Hoffmann und Schulz, die sich gegen die Anordnung des Bundespräsidenten vom 21. Juli 20…
BVerfG: Urteil zur Bundestagsauflösung im Volltext
muepe.de | weblog peter müller / BVerfG v. 25.08.2005 - 2 BvE 4/05, 2 BvE 7/051. Die auf Auflösung des Bundestages gerichtete Vertrauensfrage ist nur dann verfassungsgemäß, wenn sie nicht nur den formellen Anforderungen, sondern auch dem Zweck des Art. 68 GG entspricht. Das Grund…
Vertrauensfrage macht Neuwahlen
Handakte WebLAWg / Am Freitag, 1. Juli hat Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage vor dem Deutschen Bundestag gestellt. Damit will der Bundeskanzler erreichen, dass Bundespräsident Horst Köhler von den Möglichkeiten des Grundgesetzes Gebrauch machen kan…
Alternative zur Vertrauensfrage
neues aus schwabenheim / Wie macht man Neuwahlen zum Bundestag? Der einfachste, aber keineswegs sichere Weg führt über die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers (siehe Lawblog und Winkelschreiber). Hier hat allerdings der Bundespräsident ein gewichtiges Wörtchen mitzureden…
BVerfGE 62, 1 - Bundestagsauflösung
Jurabilis / Bevor man es selbst formuliert, lässt man heute am besten das Bundesverfassungsgericht sprechen:Zu Recht wird festgestellt, daß die Verfassung dem Bundespräsidenten hinsichtlich der ihm im Verfahren nach Art. 68 GG abverlangten Entscheidung außer…
