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Rechtsprobleme um die Editio princeps (§ 71 UrhG)

am 23.03.2008 von Archivalia (Archivrecht)

Dass der europaweit geltende Schutz sogenannter nachgelassener Werke (Schutz der Editio princeps, § 71 UrhG) für 25 Jahre völlig verfehlt ist, habe ich bereits früher begründet:

http://archiv.twoday.net/stories/3620318/

Das Landgericht Magdeburg ging zu weit, indem es das Schutzrecht gegen die Intentionen des Gesetzgebers dem Auffinder wegnahm und dem Eigentümer zusprach. Wenn der Gesetzgeber das Wort erlaubterweise in dieser weitreichenden Weise verstanden wissen wollte, hätte er dies sagen müssen.

In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird die Beweisproblematik diskutiert, wie man zeigen könne, dass ein Werk bislang nie erschienen sei. Wer den Schutz beansprucht, muss eine negative Tatsache, nämlich das Nicht-Erscheinen, beweisen. Wer als Herausgeber eines nachgelassenen Werkes Leistungsschutz in Anspruch nimmt, muss beweisen, dass das Werk zuvor nicht erschienen war, befand das OLG Düsseldorf 2005.

Bei handschriftlich mehrfach überlieferten Werken ist die klare Aussage des Düsseldorfer Urteils zu beachten: Es soll aber nicht unausgesprochen bleiben, dass mit der Hinnahme handschriftlicher Abschriften als Grundlage eines früheren Erscheinens von Werken gerade auch die erstmalige gedruckte Ausgabe von in der Antike und im Mittelalter nur durch Handschriften verbreiteter Literatur kein Leistungsschutzrecht gem. § 71 UrhG nach sich zieht. Hinsichtlich der großen Literatur der Antike und des Mittelalters ist ohne Weiteres anzunehmen, dass sie vor der Erfindung des Buchdrucks durch die Verbreitung von Handschriften unter Berücksichtigung der hier nicht näher zu untersuchenden Umstände der damaligen Literaturveröffentlichung i.S. des jetzigen § 6 II Satz 1 UrhG erschienen ist. Ein beträchtlicher Teil der Literatur der Antike ist heute verloren, ihre Existenz aber durch andere Quellen überliefert und ihr Erscheinen aus der Überlieferung sicher …

Fotorecht Spezial Teil 4: Urheberpersönlichkeitsrecht und Schranken

Law-Blog / Teil 3: Inhaber und Inhalt der Rechte gibt es hier. 2.1.5.2 Urheberpersönlichkeitsrecht Das Urheberrecht besteht aus viel mehr also nur Vorschriften und Berechtigungen zu Verwertung. Jeder Fotograf weiß, dass ein gelungenes Bild, in dessen Erste…

Editio princeps

Archivalia (Archivrecht) / Zum Thema Editio princeps gibt es nun eine weitere Gerichtsentscheidung. Auf Antrag der Berliner Sing-Akademie wurde eine einstweilige Verfügung gegen die geplante erneute Uraufführung der in ihrem Archiv entdeckten, bislang nur 1733 in Ven…

KG Berlin: Grass-Briefe - Zum urheberpersönlichkeitsrechtlichen Schutz eines - als berühmter Schriftsteller im Lichte der Öffentlichkeit stehenden - Verfassers gegen den nahezu vollständigen Abdruck bislang unveröffentlichter, persönlicher B

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Persönliche Briefe (hier: Alte Brief des deutschen Schriftstellers und Literatur-Nobelpreisträgers Günther Grass an einen ehemaligen Bundeswirtschaftminister) stellen grundsätzlich urheberrechtsschutzfähige Schriftwerke i.S. von § 2 Abs. 1…

BGH: Staatsgeschenk - Zur Verletzung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts aus § 17 Abs. 1 UrhG und des Rechts des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk gem. § 13 UrhG

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Eingriff in das urheberrechtliche Verbreitungsrecht aus § 17 Abs. 1 UrhG ist nicht gegeben, wenn bei einer öffentlichen Veranstaltung das Original oder ein Vervielfältigungsstück des geschützten Werkes nur symbolisch übergeben wird.…

Urheberrecht im Internet - Bearbeitungen

IT-Blawg / Die Frage nach der Zulässigkeit und Schutzrechtsfähigkeit von Bearbeitungen eines Werkes richtet sich nach §§ 2, 23 UrhG. § 3 UrhG: Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters s…

Neues zur Editio princeps

Archivalia (Archivrecht) / http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/05/25/gutachten_zum_schutz_nachgelassener_werk~2330444 Als Band 1 der „Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht“ ist bei Nomos eine kleine Abhandlung von Horst-Peter Götting und Astrid Lauber-…

Weg mit dem § 71 UrhG!

Archivalia (Archivrecht) / Auch wenn der Schutz von Ausgaben nachgelassener Werke europarechtlich vorgesehen ist, ist die Vorschrift aus der Sicht der Wissenschaft und freier Projekte so überflüssig wie ein Kropf. Zu dieser Vorschrift siehe mit weiteren Nachweisen: http://d…

Fotografieren mit der Digicam aus urheberrechtlichen Gründen verboten?

Archivalia (Archivrecht) / Bezugnehmend auf http://archiv.twoday.net/stories/168920/ stellt sich die Frage, ob Archivare urheberrechtliche Vorschriften vorschieben können, wenn sie das eigene Fotografieren der Benutzer mit der Digitalkamera verbieten möchten. Natürlich kön…

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Der Autor und sein Blog

Dr. Klaus Graf

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