BAG zu Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedigter Arbeitsunfähigkeit
Rechtsanwalt Miehler | 26. März 2009 — Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung geändert. Bisher wurde § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG so a…
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 III, IV BUrlG
Neue Rechtsprechung des BAG
(BAG, Urteil vom 24.03.2009 – 9 AZR 983/07 –)
Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des BAG wandelte sich der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in einen Urlaubsabgeltungsanspruch gemäß § 7 IV BUrlG um, wenn der Urlaubsanspruch am Ende des Urlaubsjahres oder – im Falle der Übertragung – am Ende des Übertragungszeitraumes nicht erfüllbar gewesen ist. Der Urlaubsanspruch erlosch in diesen Fällen nach bisheriger Rechtsprechung des BAG. Nicht erfüllbar war der Urlaubsanspruch nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaub wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht während des Bezugs- und des Übertragungszeitraumes gewähren konnte, weil der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraumes arbeitsunfähig blieb. Das BAG war bislang davon ausgegangen, dass der Abgeltungsanspruch – mit Ausnahme der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – an dieselben Voraussetzungen gebunden ist wie der Urlaubsanspruch (Surrogat).
Diese Rechtsprechung hat das BAG nunmehr in seinem Urteil vom 24.03.2009 – 9 AZR 983/07 – im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 20.01.2009 (C-350/06, C-520/06 „Schultz-Hoff“) aufgegeben.
Der Leitsatz der BAG-Entscheidung vom 24.03.2009 lautet wie folgt:
„Der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraumes erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 III und IV BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG gemeinschaftsrechtskonform fortzubil…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. April 2009 auf http://www.rechtsanwalt-karlsruhe.com/blog/.
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