Rechtsprechungsänderung des BAG bezgl. fehlerhafter Sozialauswahl (Dominotheorie) bei betriebsbedingter Kündigung
am 09.11.2006 von http://info.folkertjanke.deKündigt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nicht allen Arbeitnehmern, sondern nur einem Teil der Belegschaft, so muss er eine Auswahl treffen. Bei der Auswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern muss er nach dem Gesetz soziale Gesichtspunkte, nämlich Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung ausreichend berücksichtigen (§ 1 Abs. 3 KSchG). Dabei kann der Arbeitgeber zur Objektivierung und besseren Durchschaubarkeit seiner Auswahlentscheidung die sozialen Gesichtspunkte mit einem Punktesystem bewerten, sodann anhand der von den einzelnen Arbeitnehmern jeweils erreichten Punktzahlen eine Rangfolge der zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmer erstellen und die zu kündigenden Arbeitnehmer nach dieser Rangfolge bestimmen. Entfallen zB 50 von 500 Arbeitsplätzen, so sind bei Anwendung eines solchen Punktesystems grundsätzlich die 50 Arbeitnehmer mit den geringsten Punktzahlen zu kündigen. Unterläuft bei der Ermittlung der Punktzahlen ein Fehler mit der Folge, dass auch nur einem Arbeitnehmer, der bei richtiger Ermittlung der Punktzahlen zur Kündigung angestanden hätte, nicht gekündigt wird, so wurden nach der bisherigen Rechtsprechung die Kündigungen aller gekündigten Arbeitnehmer als unwirksam angesehen. Dies galt, obwohl bei fehlerfreier Erstellung der Rangfolge nur ein Arbeitnehmer von der Kündigungsliste zu nehmen gewesen wäre (sog. Domino-Theorie). Diese Rechtsprechung hat der Senat mit sechs Entscheidungen vom heutigen Tage (Urteil vom 9. November 2006 – Az.: 2 AZR 812/05 u.a.) aufgegeben. Kann der Arbeitgeber in Fällen der vorliegenden Art im Kündigungsschutzprozess aufzeigen, dass der gekündigte Arbeitnehmer auch bei richtiger Erstellung der Rangliste anhand des Punktesystems zur Kündigung angestanden hätte, so ist die Kündigung - entgegen der bisherigen Rechtsprechung - nicht wegen fehlerhafter Sozialauswahl unwirksam. In diesen …
Betriebsbedingte Kündigung (hier: RSprÄ)
Handakte WebLAWg / Kündigt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nicht allen Arbeitnehmern, sondern nur einem Teil der Belegschaft, so muss er eine Auswahl treffen. Bei der Auswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern muss er nach dem Gesetz soziale Gesichtspunkte,…
Falsche Punktebewertung in Sozialauswahl - Ende der Domino-Theorie
andreas-buschmann.net / Das Bundesarbeitsgericht änderte am 09.11.2006 seine Rechtsprechung zu Sozialauswahl. Auf Fehler die dem Arbeitgeber bei der Anwendung eines Punktesystems unterlaufen, kann sich nur der direkt vom Fehler betroffenen Arbeitnehmer berufen, nicht desse…
Sozialauswahl: Bundesarbeitsgericht gibt Domino-Theorie auf
arbeitsrechtblog / Das Bundesarbeitsgericht hat am gestrigen Tage eine folgenschwere Rechtsprechungsänderung in die Wege geleitet:Nach bisheriger Rechtsprechung zur Sozialauswahl mittels Punkteschema sollten sich Fehler wie folgt auswirken: Führte ein Fehler bei der …
BAG gibt bei Kündigung Dominotheorie auf und erleichtert Arbeitgebern zukünftig die Sozialauswahl
JuracityBlog / Der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 09.11.2006 - 2 AZR 812/05, Pressemitteilung) hat - unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung - das Risiko der Unternehmen bei Fehlern in der Sozialauswahl begrenzt. Galt …
Kündigung: Krankheit für Sozialauswahl kein Argument
andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl nach Gesundheit durchführen, gesunde Arbeitnehmer von der Kündigung ausnehmen und Kündigungen nur denjenigen Arbeitnehmern aussprechen, die hohen Ausfallzeiten wegen…
Kündigung: Krankheit für Sozialauswahl kein Argument
andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl “nach Gesundheit” durchführen, gesunde Arbeitnehmer von der Kündigung ausnehmen und Kündigungen nur denjenigen Arbeitnehmern aussprechen, die…
LAG Hannover: Alterscluster bei Kündigungen sind keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer (Urteile in Sachen Karmann v. 13.07.2007)
Arbeitsrecht-Blog.de / Die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl ist keine Altersdiskriminierung nach dem AGG. So entschied das LAG Hannover am 13.07.2007 zugunsten des Automobilzulieferers Karmann in mehreren parallelen Berufungsverfahren. Gleichzeitig wurden di…
Nachbesserung des AGG - Alter soll bei der Sozialauswahl weiterhin vor Jugend gehen
andreas-buschmann.net / Der Bundestag hat am 19.10.2006 eine Änderung des am 18.8.2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen - um das soeben beschlossenen Gesetz nachzubessern. Die Nachbesserungen hat sind versteckt in dem Entwurf des…
Arbeitnehmer bei Rufbereitschaft unerreichbar - Kündigung?
andreas-buschmann.net / Ist ein Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft per Funktelefon unerreichbar, kann ein Arbeitgeber den Eindruck gewinnen, der Arbeitnehmer sei gar nicht in rufbereit, sondern in Freizeit. Ob der Arbeitgeber dann kündigen kann, hatte das L…
Sozialauswahl bei Zusammenlegung von Niederlassungen
andreas-buschmann.net / Wie ist eigentlich die Sozialauswahl durchzuführen, wenn der Arbeitgeber zwei Niederlassungen zusammenlegt: Sind die Arbeitnehmer der einzelnen Niederlassungen nur unter sich zu vergleichen oder ist die Sozialauswahl zwischen den Arbeitnehmern beid…
