Rechtsprechung zum Umgang mit Arzt-Dokumentationen
am 14.02.2006 von http://info.folkertjanke.de
Wolfgang Büser und Maik Heitmann listen in der Ärzte Zeitung einige interessante Urteile die Einsichtnahme des Patienten in seine Krankenakte betreffend auf:
Aufwand für Kopien: Auch wenn ein Arzt angibt, für die Anfertigung von 56 Kopien aus der Krankenakte mehr als zwei Stunden Zeitaufwand gehabt zu haben, braucht die Patientin dafür nicht 175 Euro zu bezahlen. Für die “Nebenleistung aus dem Behandlungsvertrag” dürfen allenfalls als Kostenersatz 0,50 Cent pro Kopie plus Porto angesetzt werden. (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 30 C 1340/98)
Anforderung an die Kopie: Ein Patient kann von seinem Arzt verlangen, seine Krankenakte kopiert ausgehändigt zu bekommen - und zwar nach einem Urteil des Landgerichts Dortmund “verständlich, insbesondere lesbar und nachvollziehbar”; maschinengeschrieben müssen die Texte aber nicht sein. Auch brauchen die ärztlichen Kürzel für Fachausdrücke nicht aufgeschlüsselt zu sein, es sei denn, der Arzt hat “individuelle Abkürzungen” verwandt. (Landgericht Dortmund, Az.: 17 S 76/97)
Bericht für Schwerhörige: Ein Arzt, der eine schwerhörige (hier 88jährige) Patientin untersucht und ihr den Befund nur mündlich mitgeteilt hat, muß einen schriftlichen Bericht nachreichen, wenn weder die anwesende Tochter, die ebenfalls schwerhörig ist, noch die Patientin selbst den Vortrag des Arztes verstanden haben. Das Recht, den Befund über seinen Körper zu erfahren, folge aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und sei auch Folge der persönlichen Würde, so die Richter. (Bundesverfassungsgericht, Az.: 1 BvR 2315/04)
Nichtherausgabe der Krankenakte: Entbindet ein Patient seinen Arzt von der Schweigepflicht (hier ging es um einen Prozeß, den der Patient gegen seine private Krankenversicherung führte) und schickt der Mediziner dem Gericht …
Der Patient darf mitlesen
Handakte WebLAWg / Beim Schnupfen lässt sich trefflich streiten, ob der Patient die Krankenakte einsehen muss. Bei einer langwierigen Krebserkrankung eher weniger: Wollen Patienten an ihrer Therapie aktiv mitwirken, brauchen sie Belege für die Behandlung ihrer Krankh…
Arzt und Patient auf gleicher Augenhöhe
Handakte WebLAWg / Patientinnen und Patienten wollen ausführlich über Diagnose, Behandlung, Risiken und Prognosen informiert werden. Eine partnerschaftliche Entscheidung zwischen Arzt und Patient verbessert zudem die Behandlungsergebnisse. Dies ist das Resultat ein…
Auch in zweiter Instanz keine DocMorris-Gutscheine vom Arzt
Recht und Alltag / Ein Unternehmen hatte in die von ihm entwickelte Software für Arztpraxen ein Modul integriert, das das Ausdrucken eines Bestellvouchers für eine bestimmte Versandapotheke ermöglichte. Das Oberlandesgericht Koblenz untersagte in seinem Urteil vom 1…
Keine Behandlungspflicht ohne Versichertenkarte
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Versicherungsrecht: Arzt haftet nicht für Fristüberschreitung
Recht und Alltag / Wenn ein Patient innerhalb kurzer Zeit von einem Arzt eine Bescheinigung benötigt, muß er sich selbst darum kümmern, daß der Mediziner die Frist einhält. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG) mit Urteil vom 29.7.2004 (Az.: 1 U 2965/04)…
Medizinrecht: (Chef)arzt und Schönheitsoperation – keine Vergütung bei Delegation?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Im Vertragsarztrecht gilt bekanntlich grundsätzlich die „Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung“. Die Durchführung ärztlicher Leistungen durch einen anderen Arzt als den Niedergelassenen ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.Kran…
» 175 Euro für eine Krankenakten-Kopie ist zu viel
Grundsätzlich haben Patienten ein Recht auf Einsicht in die Krankenakte. Das sieht das ärztliche Berufsrecht vor. Die Kosten für die Kopien können Kollegen ihren Patienten allerdings in Rechnung stellen. Ob daf&…
