Rechtsmittelauftrag besser nicht per E-Mail
am 15.05.2006 von Recht und Alltag
1. Der Mandant, der seinem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einen Rechtsmittelauftrag mit E-Mail zuleitet, handelt schuldhaft, wenn die E-Mail den Rechtsanwalt wegen eines Eingabefehlers nicht erreicht (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2002 - Az.: 23 U 92/02)
2. Legt der Prozessbevollmächtigte in einem solchen Fall eine eidesstattliche Versicherung seiner zuständigen Mitarbeiterin vor, aus der sich ergibt, dass die E-Mail mit dem Rechtsmittelauftrag in der Kanzlei nicht angekommen ist, genügt die Vorlage …
Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte
Jurabilis / Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin nicht zur Entscheidung angenommen und zugleich ihren Prozessbevollmächtigten eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro auferl…
Antrag auf Zulassung der Berufung per einfacher E-Mail rechtlich unwirksam
bLAWg IT! / Zur Widerspruchseinlegung per einfacher E-Mail hatte ja bereits das VG Sigmaringen Ende 2004 eine ähnliche Entscheidung (5 K 1313/04) getroffen. Nun gut - auch das OVG Rheinland-Pfalz (Az.: 10 A 11741/05) hat nun (21. April 2006) entschieden, dass d…
OLG Düsseldorf: Kein Spam bei E-Mail-Werbung für Angebotsaufforderung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 04.10.2005- Az.: I-20 U 64/05) hatte zu beurteilen, ob auch dann ein Fall der unverlangten E-Mail-Werbung vorliegt, wenn der Versender in der Mail um ein Vertragsangebot des Empfängers bittet.Der Versender der E-Mail hat…
KOMMUNIKATION
LawBlog / Eine Versicherung beschwert sich darüber, dass ich zwei Anfragen nicht beantwortet habe. Abgesehen davon, dass ich in diesem Fall hierzu nicht verpflichtet bin, trifft der Vorwurf nicht zu. Ich habe schon zweimal geantwortet - an die im Briefkopf a…
E-Mail an den Rechtsanwalt
JuracityBlog / Auch in der Kommunikation zwischen dem aufgeschlossenen Mandanten und dem modernen Anwalt sind E-Mails letzlich nicht mehr wegzudenken. Die Rechtsprechung dämpft hier (nicht ganz überraschend) den Fortschritt, indem es dem Mandanten das Ris…
Konto aufgelöst - keine neue EV
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Allein die Tatsache, dass der Schuldner ein in der Eidesstattlichen Versicherung angegebenes Konto aufgelst hat rechtfertigt keine neue Eidesstattliche Versicherung des Schuldners - meint der BGH (Beschluss vom 16.11.2006, Aktenzeichen I ZB 5/05): Z…
E-Mail-Disclaimer sorgt für Niederlage vor Gericht
LawBlog / Unser Mandant stritt mit einem Telekommunikationsunternehmen. Die Firma quälte ihn mit unerbetener Werbung. Vor dem Amtsgericht veklagt, ließ sie sich schließlich dazu herab, Auskunft über die Daten zu geben, die über unseren Mandanten gespeiche…
