Heiratsverbot Für Lehrerinnen: Fräulein Lehrerin
Im Namen des Volkers | 13. Mai 2009 — Noch absonderlicher als die Heiratserlaubnis für Beamte erscheint aus heutiger Sicht das Heiratsverbot für Lehrerinnen. …
Kennen Sie auch noch das Fräulein Lehrerin?
Bei mir war es Fräulein Pfeiffer, die versucht hat, meiner nordhessischen Zunge das korrekte t-aitsch beizubringen.
1880 war das Lehrerinnenzölibat im Deutschen Reich per Ministererlass eingeführt worden. Es untersagte Lehrerinnen zu heiraten; auf eine Missachtung folgte die Kündigung. Man traute der Lehrerin die Doppelbelastung von Familie und Beruf nicht zu
Abgeschafft wurde das Lehrerinnenzölibat (zunächst) in der Weimarer Reichsverfassung
Art. 128 II
Alle Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte werden beseitigt.
Schon im Oktober 1923 wurde es aus arbeitsmarktpolitischen Gründen wieder eingeführt: Die „Personalabbauverordnung“ erlaubte die Entlassung verheirateter Beamtinnen, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Stellen für Männer zu sichern. Unverheiratete Lehrerinnen mussten eine „Ledigensteuer“ –einen zehnprozentigen Lohnsteueraufschlag– bezahlen.
Erst 1951 wurde die Personalabbauverordnung aufgehoben. Im Dienstrecht des Landes Baden-Württemberg bestand bis 1956 die Regelung, dass eine Lehrerin den Dienst zu quittieren hatte, wenn sie heiratete.
Gleichwohl blieben viel Lehrerinnen freiwillig ledig.
Noch 1955 schrieb Maria Johanna Schmitz:
Die Lehrerin - wie wir sie gewünscht und erzogen haben - soll sich mit ganzer Kraft ihrem Beruf widmen. Sie soll ausscheiden aus dem Beruf, wenn sie erkennt, daß sie in die Ehe eintreten und einen anderen hochwertigen Beruf ergreifen soll. Sie soll, solange sie in der Schule steht, ungeteilt sein. Und sie soll aus diesem Erleben heraus die Fähigkeit haben, den Lehrberuf auch als Lebensberuf zu sehen, sich ihm für immer zu weihen, und sie kann das um so mehr, wenn sie in der katholischen Kirche steht, die ihr in der Lehre von der gottg…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. August 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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